Verkehrssicherheit

Aktion Handy weg vom Steuer

  • Jutta Bernhard
  • In MOTOR
  • 29. September 2022, 13:09 Uhr
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mid Groß-Gerau - Schon eine Sekunde Ablenkung am Steuer bedeutet viele Meter Blindfahrt. ADAC

Bei Verstößen gegen die Nicht-Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr drohen mittlerweile empfindliche Bußgelder. Und das nicht ohne Grund. Schon eine Sekunde Ablenkung am Steuer bedeutet viele Meter Blindfahrt. Der Radiosender hr3 und der ADAC Hessen-Thüringen starten im Oktober die Aktion 'Handy weg vom Steuer'.


Bei Verstößen gegen die Nicht-Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr drohen mittlerweile empfindliche Bußgelder. Und das nicht ohne Grund. Schon eine Sekunde Ablenkung am Steuer bedeutet viele Meter Blindfahrt. Der Radiosender hr3 und der ADAC Hessen-Thüringen starten im Oktober die Aktion "Handy weg vom Steuer".

Bereits zum fünften Mal heißt es vom 1. bis 31. Oktober im Programm des Radiosenders hr3 wieder: "Kopf hoch. Das Handy kann warten". Zusätzlich wird die Botschaft durch Linienbusse in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Fulda und Kassel im Aktionszeitraum transportiert. Hessenweit soll die Aktion so für mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sorgen und für die Gefahr durch die Handynutzung im Straßenverkehr sensibilisieren.

Selbst wer nur für zwei Sekunden für eine WhatsApp oder SMS aufs Handy schaut, fährt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 30 Meter blind. Experten schätzen, dass auf deutschen Straßen jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Und dennoch: Eine Allianz Ablenkungsstudie zeigt, fast jeder zweite Autofahrer nutzt sein Handy während der Fahrt.

Beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten können Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt sein. Das gilt nicht nur für Autofahrer, auch auf dem Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter wird die Gefahr einer kurzen Ablenkung meist unterschätzt. Sowohl für Pedelecs als auch für E-Scooter sind die Unfallzahlen in den letzten Jahren stark angestiegen.

26 Prozent aller im Straßenverkehr Verunglückten waren 2021 mit dem Fahrrad oder dem Pedelec unterwegs, zwei Prozent machten Unfälle mit dem E-Scooter aus. Eine der häufigsten Unfallursachen dabei waren Fahrunfälle, bei denen die Fahrerin oder der Fahrer die Kontrolle über das eigene Fahrzeug verloren, meist verursacht durch Ablenkung.

Die Nicht-Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr regelt Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung). Bei Verstößen drohen aktuell folgende Bußgelder: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs, 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung, 55 Euro für Rad- und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h.

Für E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Pedelecs bis zu 25 km/h gelten noch als Fahrrad, ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zieht somit ein Bußgeld von 55 Euro nach sich.

Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen - sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Um die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss dieses im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad sollte die Halterung am besten in der Mitte des Lenkers angebracht werden, damit das Handy nicht beim Bremsen stört.

Mehr Infos: adac.de/hth-kopfhoch

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