Streiks

BDL unterstützt Arbeitgeber-Forderungen nach gesetzlicher Streik-Neuregelung

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Angesichts etlicher Streiks in Deutschland wie zuletzt an mehreren deutschen Flughäfen hat sich der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hinter die Forderungen des Arbeitgeberverbandes nach einer gesetztlichen Neuregelung des Streikrechts gestellt. Der BDL unterstütze die Vorschläge der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) "für neue gesetzliche Verfahrensregeln bei Tarifkonflikten in der kritischen Verkehrsinfrastruktur wie einem vorgeschalteten Schlichtungsverfahren", sagte BDL-Präsident Jost Lammers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag.

Er begründete die Unterstützung unter anderem mit den Besonderheiten in der Luftfahrtbranche. Dazu gehöre eine Vielzahl an Tarifverträgen im Luftverkehr, etwa für die Flugzeugabfertigung oder die Flugsicherung. "Fällt nur ein Bereich aus, kommt der gesamte Luftverkehr zum Erliegen", sagte der BDL-Chef. Daher garantiere ein abgeschlossener Tarifvertrag samt Friedenspflicht noch keinen zuverlässigen Flugbetrieb. "Die friedensstiftende Funktion der Tarifverträge greift hier also nicht."

Zugleich unterstrich Lammers jedoch die Bedeutung des Rechts auf Arbeitskampf. "Das Streikrecht ist und bleibt dabei ein wichtiger Teil der Tarifautonomie." Mit den Vorschlägen solle aber "die friedensstiftende Kraft der Tarifverträge gestärkt werden".

Zuletzt hatte die Gewerkschaft Verdi Ende Februar zu einem ganztägigen Warnstreik an mehreren deutschen Flughäfen aufgerufen. Dadurch wurde der Flugverkehr praktisch lahmgelegt. Mit dem Ausstand sollte Druck in den laufenden Tarifverhandlungen aufgebaut werden. Insgesamt waren mehr als 2400 Flüge mit annähernd 300.000 Passagieren betroffen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte daraufhin eine gesetzliche Regelung für Arbeitskämpfe.

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