Finanzen

Lebensversicherung widerrufen und bares Geld sparen!

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@ Image by Louis from Pixabay (CC0-Lizenz)

Immer mehr Kunden möchten ihre Lebensversicherung auflösen, etwa wegen steigender Kosten und schlechten Zinsaussichten. Allerdings ist die Kündigung meist nicht die beste Idee, da Sie hier mit hohen Verlusten rechnen müssen. Sinnvoller und günstiger ist es in der Regel, die eigene Lebensversicherung zu widerrufen.

Warum die Kündigung der Lebensversicherung meist keine gute Idee ist

Die Kündigung einer Lebensversicherung führt nach § 169 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) stets zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswerts. Dieser ist nach vertraglich und gesetzlich geregelten, versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen. Konkret finden Sie diese in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) Ihrer Versicherungsgesellschaft, die Teil der Vertragsunterlagen sind.

Der Rückkaufswert steht der Person zu, die im Leistungsfall auch die entsprechende Ablaufsumme erhalten würde (bezugsberechtigte Person nach § 159 VVG). Allerdings liegt er in der Regel deutlich unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge, weil der Versicherer

• Abschlussgebühren,
Verwaltungskosten und
• Stornopauschalen

vom Vertragsvermögen abziehen darf. Er ist dabei zwar auf 50 Prozent der eingezahlten Beiträge beschränkt (Untergrenze), dennoch führt die Kündigung einer Lebensversicherung schnell zu Verlusten von bis zur Hälfte der gezahlten Prämien. Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf allerdings nur abgezogen werden, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung bereits im Vorfeld besteht (§ 169 Absatz 5 VVG).

Die Kündigung einer laufenden Lebensversicherung ist damit eine reine Notlösung, die Sie nur im Ausnahmefall in Betracht ziehen sollten. Lassen Sie im Vorfeld alle denkbaren Alternativen, insbesondere den Widerruf des Vertrages, von erfahrenen Experten prüfen. So gehen Sie auf Nummer sicher!

Lebensversicherung widerrufen – holen Sie mehr Geld aus der Police!

Auch für den Widerruf einer Lebensversicherung gelten im Grundsatz die Vorschriften des VVG. Nach §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG können Sie Ihre Lebensversicherung nur widerrufen, wenn Sie die jeweils geltende Widerrufsfrist von 30 Tagen einhalten. Diese Frist kann aber nur beginnen, wenn Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen zugehen und Sie vom Versicherer wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG).

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, insbesondere an der wirksamen Widerrufsbelehrung nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“, was der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt hat.

Bei zahlreichen Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist genau das der Fall. Die Versicherungsunternehmen setzten hier auf Widerrufsbelehrungen, die den Vorgaben des VVG nicht entsprechen. Die Folge ist, dass die meisten dieser Lebensversicherungen „ewig“ widerrufen werden können – konkret also auch noch Jahre und Jahrzehnte nach dem eigentlichen Ende der Widerrufsfrist.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, kommt es zu einer vollständigen Rückabwicklung der Police. Damit hat der Widerruf vor allem im direkten Vergleich mit der in der Regel teuren Kündigung gleich mehrere Vorteile:

• Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres (der Versicherungsperiode) warten
• Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge sowie Kosten, die der Versicherer einbehalten hat, wieder ausgezahlt.
• Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt entsprechend keine Rolle mehr

Der Versicherer darf mangels Kündigung keine Stornopauschale abziehen (§ 169 Absatz 5 VVG).

Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, können mit einer erheblich höheren Auszahlung als bei der Kündigung rechnen. Sie erhalten hier schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Der „ewige Widerruf“ ist damit eine echte Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

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