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Vor dem Landgericht Braunschweig hat die Verteidigung des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn die gegen den Angeklagten vorgebrachten Anschuldigungen zurückgewiesen. Von den vorgebrachten Vorwürfen sei "wenig bis gar nichts belegt", sagte sein Anwalt Felix Dörr am Mittwoch. Die Anklage sei "wenig ergiebig", sie blende technische Fragen komplett aus und auch die "überwältigenden Zahlen" der mutmaßlich von der Schummelsoftware betroffenen Autos bedürften der Einordnung.
"Die Anklageschrift enthält so gut wie keine Ausführungen zur Frage, was genau in den Motoren eigentlich 'defeat' gewesen sein soll", führte Dörr aus und bezog sich damit auf die verbotene Abschalteinrichtung. Das werde nur "behauptet". Was ebenfalls fehle, sei eine Betrachtung der Verwaltungspraxis in den USA, sagte der Verteidiger weiter.
Es wurde erwartet, dass sich später auch Winterkorn selbst vor Gericht äußert. Schon am Dienstag zum Auftakt des seit Jahren vorbereiteten Prozesses hatte Winterkorns Verteidigung erklärt, er sei weder der "Hauptangeklagte" noch der "Hauptverantwortliche" des Diesel-Themas bei Volkswagen.
Angeklagt ist der 77-Jährige wegen Vorwürfen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der uneidlichen Falschaussage sowie der Marktmanipulation.