Agrar

Bund entfristet Sonderregelung für Drohneneinsatz zur Rettung von Rehkitzen

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Rehkitz im Gras Bild: AFP

Das Bundesdigitalministerium hat eine Sonderregelung für den Einsatz von Drohnen zur Rettung von Wildtieren und insbesondere Rehkitzen vor Mähdreschern entfristet.

Der Bund hat eine Sonderregelung für den Einsatz von Drohnen zur Rettung von Wildtieren und insbesondere Rehkitzen vor Mähdreschern entfristet. "Unsere temporär geltende Ausnahmeregelung war ein voller Erfolg: Tausende Rehkitze konnten in der Frühjahrsmahd mit Hilfe von Drohnen gerettet werden", erklärte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch. Deshalb werde die Regelung nun dauerhaft eingeführt.

Hintergrund sind EU-Vorgaben wonach mit Kameras ausgestattete Drohnen einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten müssen. Landwirte können Drohnen daher in vielen Gebieten nicht einsetzen. Das Bundesdigitalministerium erließ nun eine Ausnahme für Drohneneinsätze für den Tierschutz. Die Drohnen dürfen sich gesperrten Gebieten bis auf zehn Meter nähern, wenn sie tiefer fliegen.

Rehkitze sind besonders in Gefahr, da in ihren ersten Lebenswochen auch die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Die Jungtiere werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut vor Fressfeinden geschützt sind. Bei Gefahr fliehen die Kitze nicht, sondern bleiben reglos sitzen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftministeriums werden so jedes Jahr tausende Rehkitze verletzt oder getötet.

Das Landwirtschaftsministerium fördert die Anschaffung von Drohnen für die Wildtierrettung. Im Juni hatte es das Förderprogramm wegen des hohen Interesses noch einmal aufgestockt.

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