Niedersachsen

Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen: Verteidigung fordert Freispruch

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Christian B. im Gericht Bild: AFP

Im Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine 'Maddie' McCann wegen anderer Taten hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Im Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wegen anderer Taten hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Braunschweig verwies sie am Montag auf fehlende Beweise, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll B. zwischen 2000 und 2017 in Portugal mehrere Frauen vergewaltigt und Kinder sexuell missbraucht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche 15 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den unter anderem wegen Sexualdelikten vorbestraften B. gefordert. Das Urteil in dem Fall will das Landgericht in der niedersächsischen Stadt am Dienstag verkünden.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang aber nicht, mit dem aktuellen Gerichtsverfahren hat das direkt nichts zu tun. Die Dreijährige verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.

Die Staatsanwaltschaft erhob ihre Forderung nach 15 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung in der vergangenen Woche wegen zwei Vergewaltigungen sowie zweifachen Kindesmissbrauchs. B. sitzt derzeit aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung noch bis 2025 in Strafhaft. Den Untersuchungshaftbefehl gegen B. im aktuellen Fall hob das Gericht schon im Juli auf. Aus seiner Sicht bestand kein dringender Tatverdacht mehr.

Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich B. früher oft in den Feriengebieten an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig.

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