Weil er seine frühere Partnerin wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder mit einem Küchenmesser erstach, ist ein 33-Jähriger vom Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Weil er seine frühere Partnerin wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder mit einem Küchenmesser erstach, ist ein 33-Jähriger vom Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Laut Anklage soll er die noch schlafende Frau nachts mit insgesamt 29 Stichen und Schnitten getötet haben.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten wegen Totschlags zu verurteilen und die Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-Jährigen vor, den Mord im März begangen zu haben, um in der Folge das alleinige Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zu erhalten. Er soll in der Tatnacht mit dem Küchenmesser ins Schlafzimmer seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegangen sein. Dort stach er laut Anklage auf die schlafende Frau ein. Sie starb unter anderem aufgrund ihres starken Blutverlusts.