Recht

Abmahnung wegen Fotos trotz Nennung des Urhebers

  • Kathrin Meyer (cid)
  • In TECHNOLOGIE
  • 12. Februar 2014, 17:17 Uhr

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Einige Fotoportale bieten kostenfreie Bilder zum Download an, die unter Angabe des Urhebers auf einer Internetseite verwendet werden dürfen. Doch wo genau der Urheberrechtshinweis stehen muss, darüber hatte das Landgericht Köln in einer Klage wegen Verletzung des Urheberrechts zu entscheiden.

Der Fall: Ein Hobbyfotograf, der seine Bilder über das auf kostenlose Verwendung spezialisierte Fotoportal Pixelio angeboten hatte, verklagte eine Firma, weil diese das Bild seiner Meinung nach nicht korrekt mit dem Urheberrechtsnachweis veröffentlich hatte. Die Firma hatte zwar Urheber und Quelle des Fotos auf ihrer Internetseite genannt. Der Kläger monierte allerdings, dass das Bild mit einem eigenen Link separat im Browser aufgerufen werden könne und der Urheberrechtsnachweis bei diesem Aufruf fehlte. Seiner Meinung nach hätte die Firma in diesem Fall ebenfalls das Copyright direkt am Bild nennen müssen. Eine Forderung, die technisch unmöglich ist. Wollte man dieser Forderung nachkommen, müssten Nutzer die Fotos erst in ein Bildbearbeitungsprogramm laden und sie anschließend mit einem Textfeld versehen, das die Urheberrechtshinweise zeigt. Eine in der Realität kaum realisierbare Praxis. Außerdem: Besagter Hobbyfotograf hat eine solche Veränderung seines Bildes bei Pixelio ausdrücklich untersagt.

Das Landgericht Köln gab dem klagenden Fotografen indes Recht und bejahte die Verletzung des Urheberechts. Beim Direktaufruf des Fotos handele es sich um eine weitere Nutzungsform neben dem Einbinden auf einer Webseite, begründeten die Richter ihr Urteil (LG Köln Az 14 O 427/13).
Das Gericht kritisierte allerdings auch die derzeit gültigen AGB von Pixelio. Das Fotoportal habe seine Nutzungsbestimmungen hinsichtlich eines direkt aufrufbaren URL-Bildes nicht klar formuliert. Die AGB seien in diesem technischen Zusammenhang lückenhaft, kritisierten die Richter. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Pixelio hat unterdessen vor der Verwendung von Bildern des Fotografen PiJay gewarnt. Der Kläger verhalte sich rechtsmißbräuchlich, da er etwas fordert, das er selbst untersagt, so Pixelio. Das Fotoportal geht davon aus, dass gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung eingelegt wird. Aktuell bestehe kein Handlungsbedarf die Bildquellenangabe zu ändern, heißt es in einer Presseerklärung von Pixelio.

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