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Milliarden-Klage: Patent-Prozess gegen Apple in Mannheim

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Eigentlich eine tolle Erfindung: Notrufe zu Polizei und Rettungsdienst, auch wenn das Netz überlastet ist. Diese Erfindung ist mit deutschen und europäischen Patenten geschützt, die im Besitz der Patentverwertungsgesellschaft IPCOM mit Sitz im Raum München sind.

Nach Ansicht der IPCOM-Anwälte wurden diese Patente von großen Mobilfunkherstellern verletzt. IPCOM hat deshalb Klage gegen den Weltkonzern Apple erhoben. Das Verfahren wurde am 11. Februar vor dem Landgericht Mannheim eröffnet, eine Entscheidung wird für Ende Februar erwartet. Ähnliche Vorwürfe erhebt IPCOM auch gegen die Handy-Anbieter HTC und Nokia.

Apple stand zuletzt wegen Patent-Streitigkeiten mit Samsung im Rampenlicht. Immer wieder sind gerade im Bereich der Mobilfunk-Technologie Patente der Anlass für Auseinandersetzungen. Grundsätzlich lassen sich alle technischen Neuerungen schützen. Dann kann der Patentinhaber dieses Patent zeitlich begrenzt alleine nutzen oder vermarkten. Die Auswirkungen des Patentschutzes in der Praxis sind für Unternehmen nicht immer leicht zu bewerten. Sieht sich ein Unternehmen damit konfrontiert, dass ihre eigenen oder fremde Patente tatsächlich oder vermeintlich verletzt wurden, sind spezialisierte Patentanwälte gefragt. Beispielsweise bbs-law.de ist ein direkter Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu Gebrauchsmustern und den zugehörigen Rechten, zu Patenten und Patentverletzungen.

Auch im konkreten Verfahren IPCOM gegen Apple ging es zunächst um technische Details der Mobilfunksteuerung. Gleich zu Beginn hatte der Vorsitzende Richter Holger Kircher zudem darauf hingewiesen, dass das Gericht zunächst nur über die Frage entscheiden werde, ob eine Patentverletzung vorläge. Erst danach könne es um Schadenersatzforderungen gehen.

Im diesem Patentverfahren steht die Forderung von rund 1,6 Milliarden Euro im Raum. Diese Summe haben die Anwälte der Kläger-Firma aus dem geschätzten Umsatz mit der patentierten Mobilfunk-Technologie ermittelt.

Apple legte für das erste Quartal im Geschäftsjahr 2014 Rekordzahlen vor. Zwar blieb der Konzern hinter den Erwartungen der Anleger zurück (die Aktie fiel). Dennoch ist in diesem Zeitraum, der am 28. Dezember 2013 endete, der Umsatz auf 57,6 Milliarden US-Dollar gestiegen, der Netto-Gewinn betrug 13,1 Milliarden US-Dollar.

Ob die Richter allerdings diese oder andere Zahlen für einen eventuellen Schadenersatz zugrunde legen werden, und ob sie insgesamt eine Patentrechtsverletzung feststellen, wird sich 28. Februar zeigen, wenn das Landgericht Mannheim seine Entscheidung verkündet.

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