Gesundheit

Notfallmediziner: Patientenverfügung mitnehmen

  • Annette Bulut/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 23. Dezember 2015, 14:37 Uhr

Viele ältere Menschen besitzen eine Patientenverfügung, doch die wenigsten tragen sie im Notfall bei sich.


Menschen, die eine Patientenverfügung besitzen, möchten verhindern, dass sie in Situationen, in denen sie ihren Willen nicht mehr bekunden können, eine Behandlung erhalten, die sie bei vollem Bewusstsein ablehnen würden. Am Marienhospital der Ruhr Universität Bochum erklärte jeder vierte Patient, den ein Team um Dr. Martin Christ befragte, dass er im Besitz einer Patientenverfügung sei. Der Anteil stieg mit dem Lebensalter der Patienten und bei den über 80-Jährigen hatte jeder Zweite (51 Prozent) eine Patientenverfügung.

Doch nur die wenigsten Patienten konnten die Patientenverfügung auch vorzeigen. Von den 496 Patienten waren dies gerade einmal 16 Personen, also rund drei Prozent. Am höchsten war der Anteil mit etwa vier Prozent bei den Patienten, die durch den Rettungsdienst in die Klinik transportiert wurden, berichtet Christ. Patienten, die notfallmäßig über einen niedergelassenen Arzt eingewiesen wurden, konnten nur zu etwa drei Prozent eine Patientenverfügung vorweisen. Und bei Patienten, die sich auf eigene Veranlassung hin in der Notaufnahme vorstellten, waren es nur etwas über zwei Prozent, so Christ. Der Mediziner hat Verständnis dafür, dass Patienten in einer Akutsituation die Mitnahme der Patientenverfügung vergessen.

Andererseits könnte der Inhalt der Patientenverfügungen gerade in diesen Notfallsituationen zur Geltung kommen. Aber Christ sieht nicht nur die Patienten selbst, sondern auch die Ärzte in der Verantwortung. Patienten, die durch einen niedergelassenen Arzt eingewiesen werden, hätten in der Regel noch Zeit, ihre Taschen zu packen. Sie könnten dabei problemlos ihre Patientenverfügung mitnehmen, falls der einweisende Arzt sie darauf hinweist, dass dieses Dokument im Krankenhaus benötigt wird. Auch die Notärzte müssten die Patienten standardmäßig daran erinnern. In vielen Notarztprotokollen müssten Notärzte ankreuzen, ob der Patient Krankenkassenkarte, Wertsachen oder eine Medikamentenliste mit sich führe - es fehle aber ein Feld für die Patientenverfügung, schreibt Christ in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift".

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