Recht

Handwerker: Kein Hammerschlag ohne schriftliches Angebot

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 28. Juni 2017, 14:41 Uhr

Betrüger finden immer wieder Wege, ihre Opfer aufs Glatteis zu führen. Verbraucherschützer mahnen im Falle von vermeintlich günstigen Handwerkern unbedingt zu verbindlichen, schriftlichen Angeboten. Andernfalls kann sich ein Schnäppchen leicht als kostspieliger Fallstrick entpuppen.


Betrüger finden immer wieder Wege, ihre Opfer aufs Glatteis zu führen. Verbraucherschützer mahnen im Falle von vermeintlich günstigen Handwerkern unbedingt zu verbindlichen, schriftlichen Angeboten. Andernfalls kann sich ein Schnäppchen leicht als kostspieliger Fallstrick entpuppen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg macht auf einen Fall aufmerksam, in dem ein Potsdamer Ehepaar von angeblichen Fachmännern abgezockt wurde. Unangekündigt tauchten sie im Kleingarten der Eheleute auf und boten an, ein kaputtes Laubendach zu einem geringen Preis zu reparieren. Da ihr Fahrzeug einen vertrauenserweckenden Schriftzug aufwies und der Preis verlockend niedrig angesetzt war, gingen die Kleingärtner auf das Angebot ein. Dabei bleib es allerdings bei einer mündlichen Absprache.

Nach verrichtetem Werk änderte sich der freundliche Tonfall der Handwerker. Prompt forderten sie statt 300 Euro eine Zahlung von 6.000 Euro in bar. Die Männer stellten das Ehepaar dermaßen unter Druck, dass sie keinen anderen Ausweg mehr sahen, als zu zahlen.

"Da das Ehepaar keine Kontaktdaten der vermeintlichen Dachdecker hat, ist das gezahlte Geld vermutlich nicht mehr zurückzubekommen", sagt Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Das Handeln der sogenannten Dachdecker erfüllt unserer Ansicht nach gleich mehrere Straftatbestände, so dass wir zur Anzeige bei der Polizei geraten haben."

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