Immobilie

Mehr steuerliche Hilfe für Renovierungskosten

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 21. Juli 2017, 12:09 Uhr

Private Vermieter spielen in Deutschland eine wichtige Rolle, rund 3,9 Millionen davon gibt es laut einer aktuellen Studie. Weil viele von ihnen in Bestandsimmobilien investieren, werden sie häufig mit erheblichen Sanierungs- und Renovierungskosten konfrontiert. Doch deren steuerliche Absetzbarkeit ist laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) deutlich zu niedrig.


Private Vermieter spielen in Deutschland eine wichtige Rolle, rund 3,9 Millionen davon gibt es laut einer aktuellen Studie. Weil viele von ihnen in Bestandsimmobilien investieren, werden sie häufig mit erheblichen Sanierungs- und Renovierungskosten konfrontiert. Doch deren steuerliche Absetzbarkeit ist laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) deutlich zu niedrig.

Die Vermieter dürfen in den ersten drei Jahren nur Renovierungskosten in Höhe von maximal 15 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei müssten laut des Verbandes Privater Bauherren (VPB) bei einem Bau aus der Nachkriegszeit Sanierungskosten in Höhe von zirka 40 Prozent des Kaufpreises veranschlagt werden. Selbst bei neueren Häusern, etwa zwischen 1980 und 1990 erbaut, werden häufig nochmal 20 Prozent des Kaufpreises für die Modernisierung benötigt. Die VLH fordert deshalb, dass die steuerliche Situation "für Arbeitnehmer und Rentner, die sich ihre vermieteten Immobilien in der Regel hart erarbeitet haben, deutlich verbessert wird. Renovierungskosten in Höhe von maximal 40 Prozent des Kaufpreises sollten als Werbungskosten für Bestandsimmobilien abgesetzt werden können."

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