Kinder

Halloween: Auf was Eltern achten sollen

  • Malin Kröcker/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 27. Oktober 2017, 15:39 Uhr

Halloween ist für Kinder die Zeit zum Streiche spielen und Süßigkeiten sammeln und wird in der Nacht zu Allerheiligen gefeiert. Damit aus dem Spaß nicht plötzlich Ernst wird, sollten Eltern hier gut auf ihre Kinder aufpassen. Und auf was müssen sie achten?


Halloween ist für Kinder die Zeit zum Streiche spielen und Süßigkeiten sammeln und wird in der Nacht zu Allerheiligen gefeiert. Damit aus dem Spaß nicht plötzlich Ernst wird, sollten Eltern hier gut auf ihre Kinder aufpassen. Denn manche Streiche grenzen an Sachbeschädigung - und die kann teuer werden.

Jeder kennt die Formel "Eltern haften für ihre Kinder". Die stimmt aber nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer haftet wenn etwas passiert, hängt laut ARAG-Experten unter anderem davon ab, wie alt die Kinder sind und ob die Eltern sie "aufgeklärt" haben.

Wenn zum Beispiel Sprayer oder Eierwerfer auf frischer Tat ertappt werden, wäre es wohl selbstverständlich, dass der Täter die Schweinerei auch wieder wegmacht. In solch einem Fall sollte die geschädigte Person nach ihrem Ausweis fragen - das gilt dann aber wohl eher für Jugendliche als Kinder. Wenn der "Übeltäter" diesen nicht bereitwillig zeigen möchte, darf die Person festgehalten werden, bis die Polizei vor Ort ist. Das muss aber im Rahmen bleiben, denn sonst macht man sich unter Umständen der Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung schuldig.

Es ist ratsam, dass die Eltern ihre Kinder in der Nacht möglichst lange begleiten, doch eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Grundsätzlich liegt es an den Eltern, wie lange ihre Kinder fortbleiben dürfen. Das Jugendgesetz regelt aber den Aufenthalt an bestimmten Orten, zum Beispiel dürfen Jugendliche unter 14 Jahren nur bis 22 Uhr alleine in Jugendtreffs oder Vereinen bleiben. Und welche "Waffen" sind an Halloween erlaubt? Gummi-Dolche und Plastik-Äxte sind wohl kein Problem. Abgeraten wird aber von Waffenimitaten und antiken Ausstellungstücken.

Gruselige Halloween-Kostüme sind natürlich erlaubt, und richtige Halloween-Fans verkleiden sich nur allzu gerne als Hexe, Zombie, Skelett oder Vampir. Doch auch hier gilt es, vorsichtig zu sein. Problematisch sind zum Teil Gesichtsmasken, und zwar nicht wegen dem viel diskutierten Vermummungsverbot, sondern zur Sicherheit der Kleinen.

In einem Stichprobentest untersuchte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) zehn Masken im Labor. Das Ergebnis: Sie erfüllen häufig weder die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugrichtlinien noch die Schutzziele des europäischen Produktsicherheitsgesetzes. Die bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten Masken erhalten laut der Sendung Servicezeit in vielen Fällen schädliche Stoffe und sind leicht entflammbar. Und das betrifft sogar die Masken für Kinder ab drei Jahren, was für die Hauptzielgruppe eine große Gefahr bedeutet.

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