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Wer in die WLAN-Falle tappt

  • Ralf Loweg/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 19. März 2018, 11:09 Uhr

Ein ungesichertes WLAN-Netz ist eine schöne Sache. Doch ist birgt auch Tücken. Das hat ein Rechtsstreit einmal mehr bewiesen.


Ein ungesichertes WLAN-Netz ist eine schöne Sache. Doch ist birgt auch Tücken. Das hat der Rechtsstreit zwischen dem Freifunk-Aktivisten Tobias McFadden und Sony Music jetzt einmal mehr belegt. Piratenpolitiker McFadden muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München die Abmahnung in Höhe von 800 Euro an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen. Grund ist die Tatsache, dass der verhandelte Fall aus dem Jahr 2010 stammt. Die Störerhaftung wurde jedoch erst am 12. Oktober 2017 abgeschafft.

Sony mahnte McFadden damals ab, da über sein offenes Funknetzwerk illegal ein Song heruntergeladen worden war. Da die Störerhaftung noch nicht abgeschafft war, ist der Politiker für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer seines WLANs verantwortlich. Die Abmahnung ist nach Ansicht des OLG München rechtens. Den von Sony geforderten Unterlassungsanspruch muss McFadden jedoch nicht unterzeichnen, da dieser in die Zukunft gerichtet ist.

Da aber seit Oktober 2017 keine Störerhaftung mehr gegeben ist, sah das Gericht keinen Sinn mehr in einer Unterlassung. Sony kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Die Zweifel des Konzerns, dass das neugefasste Telemediengesetz nicht europarechtskonform sei, erteilte das OLG München ebenfalls eine Absage, wie das Fachmagazin PC-Welt berichtet.

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