Steuern

Steuererklärung: Dafür gibt's Geld zurück

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 16. Mai 2018, 11:30 Uhr

Der Aufwand für eine Steuererklärung lohnt sich: Durchschnittlich 935 Euro gibt es vom Fiskus zurück, wenn die Unterlagen bis zum 31. Mai eingereicht werden. Doch was lässt sich für Otto Normalverdiener alles absetzen?


Der Aufwand für eine Steuererklärung lohnt sich: Durchschnittlich 935 Euro gibt es vom Fiskus zurück, wenn die Unterlagen bis zum 31. Mai eingereicht werden. Doch was lässt sich für Otto Normalverdiener alles absetzen?

"Geltend gemacht werden können alle Versicherungsbeiträge - im Rahmen der entsprechenden Höchstgrenzen -, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung der Gesundheit und des Vermögens", so Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Die Höhe des Steuervorteils bei Riester-Rentenbeiträgen hängt vom Einkommensteuersatz ab. Maximal können bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden. Greifenberg: "Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die man selbst einzahlt, sondern auch die Grund- und Kinderzulage, die es vom Staat gibt." Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist, dass vier Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich aller Zulagen, gespart wurden.

Keine staatlichen Zulagen gibt es bei der Basis- oder Rürup-Rente. Dafür sind hier die steuerlichen Vorteile besonders groß. "Das lohnt sich insbesondere für Besserverdiener und Selbstständige", so Greifenberg. In der Steuerklärung für das Jahr 2017 können bis maximal 23.362 Euro (bei Verheirateten doppelt soviel) als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Die Beiträge für Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar, aber nur, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Summe unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei Selbstständigen liegen. Nicht steuerlich berücksichtigt werden sogenannte Sachversicherungen wie Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung. Auch die betriebliche Altersvorsorge lässt sich steuerlich nicht absetzen, da sie schon vor einer Besteuerung vom Bruttolohn abgezogen wird. Positiv machen sich aber Kranken- und Zahnzusatz-, Unfall- und Haftpflichtversicherung einschließlich Kfz- und Tierhalter-Haftpflicht beim Steuerbescheid bemerkbar.

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