Dieses Urteil macht die Nachbarn in einer Wohnanlage deutlich 'durchsichtiger': Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt nämlich einem Mieter die Einsicht in alle Nebenkostenabrechnungen des Hauses ermöglicht.
Dieses Urteil macht die Nachbarn in einer Wohnanlage deutlich "durchsichtiger": Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt nämlich einem Mieter die Einsicht in alle Nebenkostenabrechnungen des Hauses ermöglicht.
Ausgangspunkt des Verfahrens, das sich bis zum BGH hinzog, war eine massive Nebenkosten-Nachforderung von mehr als 5.000 Euro. Der betroffene Mieter erklärte dazu laut des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, die Summe entspreche umgerechnet nicht im Geringsten seinem Anteil an der Wohnflächenverteilung in dem Haus. Deswegen forderte er Einsicht in die Ablesebelege der anderen Einheiten. Der Eigentümer weigerte sich zunächst.
Doch der BGH gab dem klagenden Mieter Recht: Er stellte nämlich fest, "dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann" (BGH, AZ VIII ZR 189/17), und zwar "zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen". Die Richter erklärten laut der LBS-Experten, bei derartig hohen Nachforderungen müsse ein Mieter nachprüfen können, ob die gegen ihn gerichteten Forderungen plausibel seien oder ob Bedenken gegen die Kostenverteilung bestünden.