Umwelt

EU untersucht mögliche Absprachen zu Emissionsminderungssystemen

  • Hans-Robert Richarz/ampnet
  • In UMWELT
  • 19. September 2018, 09:57 Uhr

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Die Europäische Kommission hat heute eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob deutsche Autoproduzenten gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Grund sei der Wettbewerbsdruck bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw gewesen.

Dazu erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: ,,Die Kommission will klären, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren. Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden. Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen."

Schon vor einem Jahr hatte die Kommission Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen Automobilherstellern über technische Entwicklungen für Pkw aufgenommen und Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der Betroffenen veranlasst. Jetzt will die EU-Kommission insbesondere Informationen nachgehen, wonach BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche, die den so genannten ,,Fünferkreis" bildeten, bei Zusammenkünften unter anderem über die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Pkw gesprochen haben sollen.
Die Kommission wird in erster Linie untersuchen, ob die Unternehmen vereinbart haben, die Entwicklung und Einführung von Emissionsminderungssystemen für im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw auf SCR-Systeme (,,SCR" = selektive katalytische Reduktion) zur Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen von Pkw mit Dieselmotor und Partikelfilter für Ottomotoren zur Verringerung schädlicher Feinstaubemissionen von Pkw mit Benzinmotor zu beschränken.

Der Kommission liegen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Unternehmen über unzulässige Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Emissionsverhaltens auf den Prüfständen abgestimmt haben.
Die Prüfung der Kommission bezieht sich ausschließlich auf die Emissionsminderungssysteme. Im Rahmen des ,,Fünferkreises" sollen sich - so heißt es aus Brüssel - die beteiligten Unternehmen jedoch noch zu vielen weiteren Themen ausgetauscht haben, so beispielsweise zu gemeinsamen Qualitätsanforderungen für Autoteile, gemeinsamen Qualitätsprüfverfahren sowie zu ihren bereits auf dem Markt befindlichen Pkw-Modellen. In den Gesprächen wurden auch Detailfragen erörtert, etwa bis zu welcher Höchstgeschwindigkeit der Tempomat funktioniert und sich das Dach eines Cabrios öffnen und schließen lässt. Die Zusammenarbeit erstreckte sich zudem auf das Gebiet der Crashtests und der dafür verwendeten Versuchspuppen (,,Dummys"). In diesem Bereich führten die Automobilhersteller ihr technisches Fachwissen und ihre Entwicklungskapazitäten zusammen, um ihre Verfahren zur Prüfung der Fahrzeugsicherheit zu verbessern.

Laut EU-Kommission lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen wären. Technische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen ist nach den EU-Kartellvorschriften zulässig, wenn es der Verbesserung der Produktqualität dient. Die eingehende Untersuchung der Kommission betrifft in diesem Fall eine spezifische Zusammenarbeit, die möglicherweise die technische Entwicklung einschränken und/oder die Einführung von anderen Emissionsminderungssystemen verhindern sollte. (ampnet/hrr)

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