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Wissenswertes zum Thema Betriebsratsschulungen

In Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern ist es möglich, einen Betriebsrat zu wählen. Er vertritt die Belange und Interessen der Angestellten, was bekanntermaßen zu einem besseren Betriebsklima führt.

Dieses ist für die Produktivität jedes einzelnen von Bedeutung, weshalb auch der Arbeitgeber von einer Arbeitnehmervertretung profitiert. Wer als Betriebsrat kandidiert, trägt eine hohe Verantwortung. Gleichzeitig ist mit einem relativ großen Arbeitsaufwand zu rechnen.

Es gehen allerdings auch Vorteile mit der Ernennung einher. Wer engagiert bei der Sache ist, wird von den Kollegen geschätzt. Darüber hinaus findet eine persönliche Weiterentwicklung in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungspotential, Argumentationsvermögen sowie Organisationstalent statt. Diese Fähigkeiten sind in vielen Berufen gefragt und wirken sich daher auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz positiv aus. Interessant ist für den Betriebsrat außerdem, dass die Möglichkeit besteht, sich aktiv an der Gestaltung eines Unternehmens zu beteiligen und ein gewisser Kündigungsschtz besteht.

Müssen Betriebsräte Spezialkenntnisse besitzen?

Prinzipiell ist jeder Mitarbeiter für den Posten als Betriebsrat geeignet, wobei ein verstärktes Interesse an der Firma und deren Mitarbeiter vorhanden sein sollte. Ein bestimmter Berufsstand ist nicht erforderlich. Jedoch ist es wichtig, sich in verschiedene Themen wie das Arbeits-, Sozial- und Betriebsverfassungsgesetz sowie die Aufgaben des Arbeitnehmervertreters einzuarbeiten. Die Betriebsratsschulungen der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht bereiten Betriebsräte auf ihren Einsatz vor. Interessenten haben die Wahl zwischen Schulungen in zahlreichen großen sowie kleinen Städten Deutschlands und Webinaren. Es stehen sowohl Grundlagen- als auch Vertiefungsseminare im Angebot.

Gesetzlicher Anspruch auf Fort- und Weiterbildung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt jedem Betriebsrat das Recht auf Fort- und Weiterbildung ein. Damit wird rechtlich anerkannt, dass für einen Arbeitnehmervertreter eine kompetente Grundlage durch Fortbildung erforderlich ist. Außerdem ist in  § 37 BetrVG geregelt, dass Mitglieder des Betriebsrates ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausführen. Weiterhin sind sie von ihrer beruflichen Tätigkeit bei vollem Arbeitsentgelt zu befreien, wenn dies aufgrund der Durchführung ihrer Aufgaben als Betriebsrat notwendig ist. Gleiches gilt für entsprechende Schulungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.

Wann muss der Arbeitgeber über eine beabsichtigte Schulung informiert werden?

Laut bereits vorliegenden Gerichtsurteilen reicht eine Frist von drei Wochen vor Seminarbeginn aus. Allerdings wird Betriebsräten in eigenem Interesse empfohlen, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren. Somit verbleibt im Fall von Einwendungen seitens des Vorgesetzten ausreichend Zeit, um eine Einigung zu finden. Bestenfalls setzen sich die Verantwortlichen eines Unternehmens und der Betriebsrat zur Planung der Schulungsmaßnahmen für das folgende Kalenderjahr zum Ende eines jeden Jahres zusammen.

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