Politik

Online-Glücksspiel - Einigung der Bundesländern auf neuen Glücksspiel-Staatsvertrag

  • Redaktion
  • In POLITIK
  • 19. Mai 2020

Glücksspiele im Internet spielen - das durften seit 2011 nur die Einwohner von Schleswig-Holstein. In den restlichen Ländern waren virtuelle Glücksspiele und Online-Casinos gesetzlich verboten. Dieses Verbot konnte jedoch schnell und einfach umgangen werden. Die direkte Folge einer solchen Politik äußerte sich in einem boomenden Schwarzmarkt. Nun haben die Länder daraus die Konsequenzen gezogen.

Werbung mit reizvollen Angeboten

Schnell und einfach eine Menge Geld gewinnen, und das bequem vom heimischen Sofa aus, nur mit einem Smartphone oder Tablet in der Hand? So lauten die Werbebotschaften vieler Online-Casinos in ihrer Fernsehwerbung, die ausschließlich bei Privatsendern zu sehen ist. Mal locken sie potenzielle Kunden mit "100 Euro Willkommensbonus plus 40 Freispiele", mal mit dem Angebot "Nur 5 Euro einzahlen und mit 60 Euro spielen". Der einzige Hacken bei solchen und ähnlichen Angeboten ist, dass sich das Angebot nur auf volljährige Einwohner von Schleswig-Holstein richtet, für alle anderen Bundesländer ist das Angebot hingegen nicht gültig. 

Schleswig-Holstein genießt Sonderstatus

Die imposanten Werbespots mit ihren verlockenden Angeboten in der unbegrenzten Welt des World Wide Web irritierten, denn wieso dürfen nur Schleswig-Holsteiner in Online-Casinos spielen? Und was passiert, wenn ein Bayer an Online-Glücksspielen teilnehmen möchte? Macht er sich dann strafbar? Nach den geltenden Gesetzen sind Online-Glücksspiele wie virtuelle Spielautomaten, Online-Poker oder digitales Roulette prinzipiell in allen Bundesländern außer in Schleswig-Holstein verboten. Das nördlichste Bundesland hat einen Sonderstatus, der zustande kam, als die Bundesländer 2011 einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt haben. In diesem wurde u. a. das Auslieferungsverbot für Lotto über das World Wide Web beendet, ein grenzübergreifender Lotto-Jackpot wurde eingeführt, es wurden private Sportwetten sowie Fernsehwerbung für Spielbanken zugelassen, aber neue Online Casinos wurden ausdrücklich verboten. Schleswig-Holstein verabschiedete jedoch ein eigenes Glücksspielgesetz, in dem es Sportwetten-Anbietern und Online-Casinos erlaubte, die nötige Lizenz vom Bundesland zu erwerben. Diese Lizenzen liefen 2019 aus, es wurde jedoch Mitte des Jahres ein Gesetz verabschiedet, das diese Lizenzen verlängerte. 

Neues Glücksspielgesetz

Es zeichnet sich ein Ende des Sonderstatus' von Schleswig-Holstein ab. Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich alle 16 Bundesländer auf die ersten Umrisse eines neuen Glücksspielgesetzes geeinigt, der in der ersten Hälfte 2021 in Kraft treten soll. Das Glücksspiel im Word Wide Web wird prinzipiell bundesweit erlaubt. Es soll allerdings strenge Auflagen geben. So müssen die Anbieter beispielsweise für jeden einzelnen Spieler ein eigenes Konto einrichten und die monatlichen Einzahlungen werden auf 1000 Euro limitiert. Darüber hinaus muss ein automatisches System implementiert werden, das in der Lage ist, suchtgefährdete Spieler frühzeitig zu erkennen. Eine zentrale Glücksspielinstanz wird die Einhaltung der neuen Auflagen überwachen. 

Schwarzmarkt für Online-Glücksspiele hat regelrecht geboomt

Die Bundesländer ziehen mit dem neuen Gesetz die Konsequenzen daraus, dass das Online-Glücksspiel-Verbot faktisch wirkungslos war. In den letzten Jahren hat der Schwarzmarkt für Online-Glücksspiele regelrecht geboomt, sodass sich das bundesweite Werbeverbot für Online-Glücksspiele einfach umgehen ließ. Der Ansicht führender Rechtsexperten zufolge stellt der kurze Hinweis am Ende des Werbespots, dass sich die Offerte nur an Schleswig-Holsteiner richtet, nur einen Kniff dar, um sich an die Auflagen des Gesetzesgebers zu halten. Tatsächlich haben die Betreiber von Online-Glücksspiel-Angeboten alle Bundesbürger im Visier. Denn es gibt keine technischen Barrieren, die es beispielsweise Spielern aus Bayern unmöglich machen, an den virtuellen Glücksspielen teilzunehmen.

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