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Schutz des Verfassungsgerichts: Buschmann legt Union Gesetzesentwurf vor

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  • 28. März 2024, 13:35 Uhr
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Mitglieder des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts Bild: AFP

Die Unionsfraktion hat einen Pressebericht zurückgewiesen, wonach sie sich mit der Ampel-Regierung auf eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts geeinigt habe. Die Gespräche dazu liefen, es gebe aber keine Einigung, sagte eine Sprecherin.

In den Verhandlungen mit der Union über eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts hat das Bundesjustizministerium einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Ein Arbeitsentwurf sei mit der Einladung zu weiteren Gesprächen nach Ostern verschickt worden, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag mit. Sie wies wie auch die Unionsfraktion zurück, dass es bereits eine Einigung gebe.

Die "Rheinische Post" hatte zuvor von einer Einigung berichtet. Demnach liegt ein zwölfseitiger Entwurf des Bundesjustizministeriums für die Grundgesetzänderung vor. Die Neuregelung solle "dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen", zitiert die Zeitung aus dem Dokument. Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen.

Die Gespräche liefen, es gebe aber noch keine Einigung, sagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte, dass die Union in der Frage "an den Verhandlungstisch zurückkehrt" sei. "Es geht um unsere gemeinsame gesamtpolitische Verantwortung als seriöse Demokraten", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nach Angaben vom Donnerstag. "Diese Verantwortung steht über parteipolitischen Auseinandersetzungen." 

Über den "als Arbeitsdokument" vorgelegten Gesetzentwurf werde nun beraten, sagte Buschmann weiter. Angestrebt werde eine Einigung in dieser Wahlperiode. 

Grundgesetzlich festgeschrieben werden sollen laut "Rheinischer Post" nach dem Entwurf die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll demnach der Passus: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kündigte eine gründliche Prüfung von Buschmanns Vorschlägen an. "Auch wenn wir keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht sehen, stehen wir zu konstruktiven Gesprächen bereit", sagte er den RND-Zeitungen. Die Union könne sich "eine stärkere grundgesetzliche Verankerung der Regeln über das Gericht grundsätzlich vorstellen".

Vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD wird seit Monaten darüber diskutiert, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme geschützt werden kann. Bisher kann das Gesetz über das Gericht mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist hingegen eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht habe sich "als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen", betonte Buschmann gegenüber den RND-Zeitungen. "Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können."

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