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Politik - Urteil: Mobiler sozialer Dienst aus Hessen braucht für Fahrten keine Genehmigung -

Urteil: Mobiler sozialer Dienst aus Hessen braucht für Fahrten keine Genehmigung

Ein mobiler sozialer Hilfsdienst aus Hessen, über den gelegentlich Menschen zu Arztpraxen gefahren werden, darf seinen Betrieb weiter führen. Der Gewerbetreibende braucht dafür keine Genehmigung, wie das Verwaltungsgericht Gießen mitteilte.



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