Unternehmen

Teure Angelegenheit für Arbeitgeber: Vernachlässigter Brandschutz

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Er sollte eigentlich selbstverständlich sein: Der Brandschutz in Unternehmen. Doch die Realität sieht anders aus. Feuerlöscher werden unregelmäßig gewartet, Notausgänge mit Material zugestellt und defekte Sicherheitsbeleuchtungen nicht repariert. Doch für Arbeitgeber kann das Vernachlässigen des Brandschutzes sehr teuer werden. Davor warnt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Hohe Bußgelder können die Folge sein, wenn Betriebe den Brandschutz auf die leichte Schulter nehmen. 

5.000 Euro kann es Unternehmen beispielsweise kosten, wenn Arbeitgeber die laufenden Arbeiten im Betrieb nicht einstellen lassen, obwohl unmittelbare Gefahr besteht. Dies ist bereits der Fall wenn Feuerlöscher nicht funktionieren oder Sicherheitsbeleuchtungen defekt sind. Diese Sicherheitseinrichtungen müssen stets in einwandfreiem Zustand sein. 3.000 Euro Strafe fallen laut Bußgeldkatalog an, wenn die Gefährdungsbeurteilung falsch oder gar nicht dokumentiert wird. Auch ein Vernachlässigen der Dokumentation fällt unter diese Strafe. Zugestellte Fluchtwege, die im Ernstfall verheerende Folgen für Menschen haben können, kosten den Arbeitgeber 2.000 Euro. Fehlt ein Fluchtweg gänzlich ist die gleiche Summe fällig. Da auch die Wartung der Sicherheitseinrichtungen häufig nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht stattfindet, liegen die Strafen ebenfalls hoch. 1.000 Euro werden verlangt, wenn Feuerlöscher und Co. nicht oder zu spät überprüft werden.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber Betreiber einer Arbeitsstätte. Für sie besteht die Pflicht die Arbeitsstätten vorschriftsgemäß einzurichten. Für Mitarbeiter darf keine Gefährdung bestehen. Sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftig wird, muss ein Unternehmer beispielsweise den gesamten Betrieb mit Feuerlöschern ausstatten. Hinsichtlich der Handhabung sowie der anfallenden Kosten für die gesetzliche Prüfung gibt es teilweise erhebliche Unterschiede aufgrund der Bauart. Eine Übersicht zahlreicher Feuerlöscher mit Kaufoption ist online beispielsweise hier beim Schilder-Versand einsehbar. Dort werden diverse Arten von Feuerlöschern beschrieben. Freiberuflern mit Aushilfskräften als Beschäftigte gehören beispielsweise zu den Arbeitgebern, die sich ihrer Pflicht oft nicht bewusst sind. Der Bußgeldkatalog wurde von den Bundesländern verabschiedet, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen und an die Verpflichtung konkret zu erinnern. Um Strafen und damit relativ hohe finanzielle Belastungen zu vermeiden, empfiehlt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. sämtlichen Arbeitgebern Kontakt mit dem lokalen Brandschutz-Fachbetrieb aufzunehmen. Bei einem Beratungstermin können Fragen geklärt und wichtige Aspekte im Bereich Brandschutz und Arbeitssicherheit besprochen werden.

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