Online-Handel

Vorsicht beim digitalen Bezahlen

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 28. April 2021, 15:53 Uhr
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wid Groß-Gerau - Bei der Anmeldung für digitale Bezahlsysteme müssen Verbraucher sensible Daten wie die Konto- oder Kreditkartennummer hinterlegen. bykst / pixabay.com

Digitale Bezahlsysteme etwa beim Online-Shopping sind vergleichsweise sicher, weil sich alle Zahlungsdienstleister gesetzlich an hohe Schutzmaßnahmen halten müssen. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale Bayern zur Vorsicht.


Digitale Bezahlsysteme etwa beim Online-Shopping sind vergleichsweise sicher, weil sich alle Zahlungsdienstleister gesetzlich an hohe Schutzmaßnahmen halten müssen. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale Bayern zur Vorsicht.

Ein Grund: Bei der Anmeldung müssen Verbraucher sensible Daten wie die Konto- oder Kreditkartennummer hinterlegen. "Um sich vor Missbrauch zu schützen, sollten Nutzer für den Zugang zu den Bezahlsystemen sichere und lange Passwörter verwenden," rät Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Einige Zahlungsdienstleister bieten einen eigenen Käuferschutz an. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Deshalb gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. "Verbraucher sollten genau prüfen, welche Fälle der angebotene Käuferschutz tatsächlich umfasst," so die Expertin. "Meist beschränkt sich ein solcher Schutz auf Situationen, in denen die Ware nicht ankommt oder das falsche Produkt geliefert wird."

Wenn es Probleme bei einem Online-Kauf gibt, ist es empfehlenswert, sich erst an den Händler zu wenden. Käufer sollten sich aber nicht hinhalten lassen, um Fristen bei Zahlungsdienstleistern nicht zu versäumen.

Zusätzlich ist es ratsam, den jeweiligen Betreiber des Bezahlsystems zu informieren. "So kann eine Zahlungsforderung ausgesetzt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist", sagt Halm.

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