Ab dem 1. Februar 2016 gilt das europaweite Zahlungsverfahren SEPA. Alte Zahlungsverfahren werden dann nicht mehr akzeptiert.
SEPA, kurz für "Single Euro Payments Area", ist ab dem 1. Februar 2016 das europaweite, bargeldlose Zahlungsverfahren. Bis dato gewährte Übergangsfristen, in denen Verbraucher noch mit der altbekannten Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen tätigen konnten, sind dann abgelaufen. Künftig gilt für Überweisungen und Lastschriften ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number).
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl.
SEPA-Überweisungen sind übrigens nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss eine Auslandsüberweisung getätigt werden. Wenn Verbraucher die Umstellung auf SEPA verschlafen haben oder schlicht ignorieren, können Überweisungen nicht ausgeführt werden, was wiederum Mahngebühren oder Verzugszinsen nach sich ziehen kann, warnen ARAG-Experten.