Wenn die Miete erhöht wird, müssen Mieter dies nicht grundsätzlich akzeptieren. Doch nur knapp die Hälfte aller Mieter wissen hierüber Bescheid.
Die Mietpreise gedeihen in Deutschland prächtig. Mehr als die Hälfte der in Großstädten lebenden Mieter haben bereits mindestens eine Mieterhöhung erhalten. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft (DAV). Demnach geben nur rund ein Drittel der Befragten an, ihre Rechte bei einer Mieterhöhung als Mieter genau zu kennen. Rund 43 Prozent haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. Gut 23 Prozent gaben an, die Rechtslage gar nicht zu kennen. Besonders jüngere Mieter bekennen sich zu 39 Prozent dieser Wissenslücke.
Dabei kann man einer Mieterhöhung grundsätzlich widersprechen. "Der Vermieter kann die Miete nicht nach Gutdünken erhöhen, sondern darf sie lediglich an das ortsübliche Niveau anpassen", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Grundlage dafür sei in der Regel der lokale Mietspiegel. Die Erfahrung zeige aber, dass Mieterhöhungen des Vermieters mit dem Verweis auf die Vergleichsmieten oft einfach nur akzeptiert werden. Weniger als die Hälfte der Mieter ziehen in solchen Fällen den betreffenden Mietspiegel zu Rate.
Die Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft wurde mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt. Dafür wurden in dem Zeitraum vom 6. bis 14. Januar 2016 bundesweit 1.000 Personen befragt, die zurzeit zur Miete wohnen.