In den vergangenen Jahren wurden vielen Verbrauchern ihre Bausparverträge gekündigt. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht urteilt.
Gute Nachrichten für Bausparer, deren Vertrag gekündigt wurde. Mehr als 200.000 Bausparverträge wurden in den vergangenen Jahren gekündigt. Als Ursache wird die anhaltende Niedrigzinsphase vermutet. Gut verzinste Bausparverträge aus den 1980er und 90er Jahren sind von der Kündigungswelle am stärksten betroffen. Meistens jedoch zu unrecht, wie das Landgericht Stuttgart nun urteilte (Az.: 12 O 126/15).
Ein Kündigungsrecht steht der Bausparkasse bei Bausparverträgen, die bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, nach dieser Entscheidung nicht zu. Das berichtet die Anwaltskanzlei CLLB. Das Gericht begründet sein Urteil mit dem Argument, dass das Vorliegen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrages keinen vollständigen Empfang des Darlehens darstellt. Die Voraussetzungen eines gesetzlichen Kündigungsrechts nach § 489 BGB werden damit nicht erfüllt und die Kündigung ist unwirksam. Betroffene Verbraucher sollten daher im Kündigungsfall ihre Bausparverträge professionell prüfen lassen.