Tierärzte müssen umfassend beraten. Andernfalls verpflichten sie sich im schlimmsten Fall zu hohen Strafzahlungen.
Damit die Tierhalter eine möglichst durchdachte Entscheidung unter Berücksichtigung jeglicher Risiken treffen können, steht ein Tierarzt in der Pflicht, über die möglichen Gefahren von Behandlungen aufzuklären. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (13.01.2015, 26 U 95/14) wurde ein Tierarzt auf Schadensersatz verklagt. Die Kläger hatten für ein Dressurpferd 300.000 Euro bezahlt. Das Tier erhielt dann aber die Verdachtsdiagnose Ataxie, eine Störung der Bewegungskoordination.
Nach der Behandlung des angeklagten Veterinärs verstarb das Pferd an den Folgen einer Narkose. Das Urteil wurde mit den Argumenten begründet, dass im Vorfeld keine gründliche Beratung stattgefunden habe und zudem Risiko ärmere Alternativ-Behandlungen möglich waren. Laut ARAG-Experten wird noch darüber entschieden, wie hoch die Schadenshöhe letztlich ist.