Recht

Teurer Mittelfinger

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 9. Februar 2016, 15:54 Uhr

Der 'Stinkefinger' ist schnell gezückt. Ebenso schnell kann das zu einer teuren Strafe führen.


Ein "Stinkefinger" und eine rücksichtslose Fahrweise haben einen Taxifahrer in München ein Bußgeld gekostet und darüber hinaus die Fahrerlaubnis für einen Monat. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15) zu Gunsten des Klägers gegen den Taxifahrer. Diesem war der Kläger zu langsam gefahren. Beim Überholen soll er dann den gestreckten Mittelfinger gezeigt haben und unmittelbar danach so knapp eingeschert sein, dass er den Kläger zur Vollbremsung zwang.

Der Beklagte wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt und zu einem Fahrverbot von einem Monat. Das knappe Einscheren und die damit erzwungene Vollbremsung wertete das Gericht als Nötigung, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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