Wer sich ein Haustier zulegt, sollte zur Sicherheit einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und das Tier von einem Tierarzt untersuchen lassen.
Ein Haustier ist für viele Menschen ein wichtiges Familienmitglied. Wer überlegt, sich ein Haustier zu kaufen, sollte sich im Vorfeld absichern, um spätere Probleme zu vermeiden. In einem Fall des Landgerichts Ingolstadt hatte eine Klägerin von einer Züchterin einen Mops gekauft. Das Tier litt aber schon nach zwei Jahren an Altersuntypischen Beschwerden wie Arthrose. Die Züchterin soll das Tier zu häufig Junge bekommen lassen haben.
Die Käuferin fühlte sich betrogen und wollte die hohen Behandlungsgebühren von der Züchterin erstattet bekommen. Das Gericht entschied nur teilweise zu Gunsten der Klägerin, da der Züchterin kein Verschulden nachgewiesen wurde. Als Vergleich erhielt die Klägerin 700 Euro erstattet. ARAG-Experten raten Tierkäufern, sich im Vorfeld durch einen Kaufvertrag abzusichern und das Tier von einem Tierarzt untersuchen zu lassen.