Eine Kündigung gilt nicht als rechtskräftig, wenn sie nicht ausreichend begründet werden kann. Etwa wenn der Arbeitgeber mit dem Ehepartner streitet.
Eine Kündigung gilt nicht als rechtskräftig, wenn sie nicht ausreichend begründet werden kann. Eine Arzthelferin wurde entlassen, weil ihr Arbeitgeber Streit mit ihrem Ehemann hatte. Dieser hatte Renovierungsarbeiten an der Arztpraxis durchgeführt, mit denen der Arzt letztlich unzufrieden war. Daraus entstand ein Streit, und der Arzt sah sich nicht weiter in der Lage, mit der Frau seines Kontrahenten weiter zu arbeiten. ARAG-Experten weisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen hin, das die Kündigung für ungültig erklärte. Es fehlte schlicht an einer logischen Begründung (Az.: 2 Ca 1170/15).