Verbraucher

BAföG-Empfänger müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 1. April 2016, 13:51 Uhr

Die Rundfunkgebühr muss in Deutschland fast jeder entrichten. Davon ausgenommen sind Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Das geschieht allerdings nicht automatisch. Hierzu muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.


Studenten und Auszubildende, die zum ersten Mal in eine eigene Wohnung oder in eine WG ziehen, müssen oft auch zum ersten Mal den umstrittenen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro zahlen. Wohngemeinschaften können sich den Beitrag teilen. Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, hat aber die Möglichkeit, sich von den Zahlung befreien zu lassen. Dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und der Bezug der Förderung nachgewiesen werden. Das notwendige Formular und nähere Informationen finden sich auf der Webseite rundfunkbeitrag.de.

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