Mobilität

Auch Busreisende haben Rechte

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 11. April 2016, 17:35 Uhr

Fernbuslinien setzen der Bahn stark zu. Immer mehr Reisende steigen in die vergleichsweise günstigen Fernbusse, deren Reichweite in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. Aber nur weil die Reisenden für die Fahrt im Omnibus weniger zahlen, haben Sie nicht weniger Rechte.


Fernbuslinien setzen der Bahn stark zu. Immer mehr Reisende steigen in die vergleichsweise günstigen Fernbusse, deren Reichweite in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. Aber nur weil die Passagiere für die Fahrt im Omnibus weniger zahlen, haben Sie nicht weniger Rechte. Busreisende haben Anspruch darauf, dass die Fahrt zur angegebenen Zeit vom angegebenen Ort stattfindet, so ARAG-Experten. Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dazu etwas Anderslautendes steht, ist das nicht zulässig.

Ähnlich verhält es sich mit einer AGB-Klausel, laut der Fahrscheine nicht übertragbar sind. Auch sie ist laut Rechtsexperten nicht zulässig, da es unerheblich ist, welcher Fahrgast befördert wird. Das Landgericht Frankfurt hat eine weitere Klausel für unzulässig erklärt, nach der ein Kunde sich bei der Rückfahrt aus dem Ausland seine Mitfahrt verbindlich bestätigen lassen sollte. Anderenfalls hätte er den Anspruch auf seinen gebuchten Platz verloren (Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 O 192/14).

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