Lifestyle

Arbeitslosengeld: Umzüge rechtzeitig melden

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 13. April 2016, 16:19 Uhr

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann verloren gehen, wenn etwa ein Arbeitsloser seinen Umzug nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anmeldet.


Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) kann verloren gehen, wenn etwa ein Arbeitsloser seinen Umzug nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anmeldet. Im Merkblatt für Arbeitslose werden Betroffene ausführlich über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Zu diesen gehört die sogenannte "Erreichbarkeits-Anordnung", laut der die Agentur für Arbeit einen Arbeitslosen an jedem Tag, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, persönlich unter der von ihm angegebenen Anschrift erreichen kann.

ARAG-Experten erklären, dass auch Anschrift und Wohnsitz identisch sein müssen. Weder fremde Briefkästen oder Dritte, noch Telefon oder E-Mail gelten als rechtlich gültiger Ersatz für diese Regelung. Wenn daher Betroffene einen Umzug planen, muss dieser rechtzeitig gemeldet werden. Ansonsten droht, wie nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz, die Einstellung der Zahlungen wegen Missachtung der Pflichten (SG Koblenz, Az.: S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14).

STARTSEITE