Wer sich als Angler versuchen möchte, muss vorher einen Anglerschein machen. Ansonsten ist es Wilderei und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Die längeren und wärmeren Tage locken zusehends die Menschen ins Freie hinaus. An Gewässern versammeln sich die Angler, um dort ein paar entspannte Stunden zu verbringen und vielleicht sogar der Natur eine frische Mahlzeit abzuringen. Rechtlich gesehen ist es allerdings nicht erlaubt, seine Angelrute in den nächsten Fluss oder Teich auszuwerfen.
In Deutschland brauchen Hobby-Angler einen sogenannten "Fischereischein". Dafür muss eine Fischerei-Prüfung abgelegt werden, so ARAG-Experten. Ohne Schein zu angeln, fällt nämlich unter den Tatbestand der Fischwilderei. Wer dabei erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe von 120 bis 1.000 Euro rechnen, im Wiederholungsfall kann die Summe sogar noch höher ausfallen.
Die Prüfung umfasst Themen wie Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege und Gewässerbewirtschaftung, sowie Wissen über Angelgeräte und Angelmethoden. Auch die Behandlung gefangener Fische wird thematisiert sowie etwaige Rechtsvorschriften, die es zu beachten gilt.