Reisen ist eine wundervolle Sache, wenn nicht alles schief geht und der Koffer gestohlen wird. Gerade Reisende, die per Bus oder Bahn unterwegs sind werden immer häufiger Opfer von hinterlistigen Kofferdieben. Diese haben es je nach Unternehmen und Passagier sehr einfach.
Reisen ist eine wundervolle Sache, wenn nicht alles schief geht und der Koffer gestohlen wird. Gerade Reisende, die per Bus oder Bahn unterwegs sind werden immer häufiger Opfer von hinterlistigen Kofferdieben. Diese haben es je nach Unternehmen und Passagier sehr einfach.
Die Reise im Fernbus ist attraktiv: gutes Angebot und verlockende Preise. Dafür nimmt der Reisende zwangsläufig in Kauf, dass die meisten Anbieter laut ihren AGB nicht für Diebstähle haften. Koffer und sperriges Gepäck landen im Bauch des Busses, wo meistens eine wilde Form der Selbstbedienung herrscht. Da ist es im Gewusel an den Bushaltestellen für Kriminelle ein Leichtes, sich den nächstbesten Koffer zu schnappen. ARAG-Rechtsexperten raten dazu, bei Zwischenhalten auszusteigen und das Be- und Entladen der Koffer im Auge zu behalten, damit sich niemand unbefugt am Gepäck vergreift. Einige Unternehmen bieten Gepäckscheine an, die für mehr Sicherheit sorgen.
Auch bei der Reise mit der Bahn haben Diebe so ihre Maschen. Wer seine Koffer in der Gepäckablage verstaut, die größtenteils nicht überwacht ist, reist sicherer, wenn er sein Hab und Gut mit einem Fahrradschloss sichert. Besondere Vorsicht gilt beim Gepäckträger-Service. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es sich um offizielle Angestellte des Bahnunternehmens handelt. Nicht jeder, der freundlich auftritt und anbietet, das schwere Gepäck zu transportieren, taucht am Ende auch wieder am Gleis auf.
Um bereits im Vorfeld den Verlust wertvoller Gegenstände zu vermeiden, sollten Ausweispapiere, Geld und Reiseunterlagen stets im Handgepäck beziehungsweise am Körper mitgeführt werden. Das gilt auch für technische Geräte und Medikamente. Und wird doch einmal etwas entwendet, können sich Betroffene an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Für Verbraucher ist der Dienst kostenfrei. Als neutrale Partei unterstützt die söp Betroffene und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.