Recht

Rente bei starker Sehstörung

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 27. April 2016, 13:50 Uhr

Steht einem Verbraucher eine Erwerbsminderungsrente zu, wenn dieser unter starken Sehstörungen leidet? Im Falle eines Mannes, dessen Sehstörungen mit ausgeprägtem Gesichtsfeldausfall einher gingen, entschied ein Gericht jetzt zu seinen Gunsten.


Steht einem Verbraucher eine Erwerbsminderungsrente zu, wenn dieser unter starken Sehstörungen leidet? Ein Gericht entschied nun zu Gunsten eines Mannes mit starken Sehstörungen. Im November 2011 entzündete sich der Sehnervenkopf des Betroffenen an beiden Augen, was zu dauerhaften Sehstörungen mit deutlich eingeschränktem Gesichtsfeld führte.

In der Folge war er nicht mehr fähig, Auto zu fahren, gefahrlos öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder mittlere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Also beantragte er eine Erwerbsminderungsrente, die aber von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde. Zur Erklärung hieß es, der Versicherte, wenn auch unter gewissen Einschränkungen, könne noch beruflich tätig sein.

Der Streit ging schließlich vor Gericht, wo das Landessozialgericht (LSG) ihm die Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits ab dem 1. Dezember 2011 zusprach. Denn zur Erwerbsfähigkeit, so das Gericht, gehöre auch die Fähigkeit, die Arbeitsstelle aufzusuchen. Eben diese sogenannte "Wegefähigkeit", erklären ARAG-Experten, sei bereits im Lauf des November 2011 rechtlich relevant eingeschränkt gewesen (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 13 R 2903/14).

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