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Ab in den Urlaub, doch wer passt auf das Zuhause auf?

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 28. April 2016, 17:48 Uhr

Wer für längere Zeit seine Wohnung oder sein Haus verlässt, braucht unter Umständen jemanden, der hin und wieder nach dem Rechten sieht. Doch wer kommt für Schäden auf, wenn dabei etwas zu Bruch geht?


Wer für längere Zeit seine Wohnung oder sein Haus verlässt, braucht unter Umständen jemanden, der hin und wieder nach dem Rechten sieht. Schließlich will man im Urlaub seine daheim gebliebenen Haustiere und Zimmerpflanzen versorgt wissen. Doch wer kommt für Schäden auf, wenn dabei etwas zu Bruch geht?

"Nach einem kürzlich gefällten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (9 U 26/15) ist der Hilfsbereite bei eventuellen Schäden unbegrenzt haftbar", antwortet Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Einige Haftpflichtversicherer stimmen dem Urteil nicht ohne weiteres zu. Sie würden es im Schadensfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, so die Verbraucherzentrale.

Damit die freundschaftliche Beziehung zwischen Urlauber und dem Helfer durch derart Missgeschicke keinen Schaden nimmt, empfehlen die Verbraucherschützer eine schriftliche Vereinbarung. Darin sollte eine Haftung bei eventuellen Schäden ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage stellt die Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen und online zur Verfügung.

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