Recht

Ins Netz gegangen? Augen auf im Netz.

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 2. Mai 2016, 17:48 Uhr

Verbraucherschützer warnen vor den Maschen von Internetbetrügern. Anmeldepflichtige Routenplaner jubeln den Nutzern im Kleingedruckten hohe Gebühren unter. Ist das rechtens?


Verbraucherschützer warnen vor den Maschen von Internetbetrügern. Anmeldepflichtige Routenplaner jubeln den Nutzern im Kleingedruckten hohe Gebühren unter. Ist das rechtens? Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat zahlreiche Anfragen von verunsicherten Nutzern erhalten, die sich über derartige Routenplaner im Netz beschwerten. Die Portale versprechen effiziente Wegführung um schnell und spritsparend zum Ziel zu kommen. Stattdessen verbirgt sich im Kleingedruckten der AGB ein kostenpflichtiger Vertrag über einige hundert Euro.

Die nichtsahnenden Nutzer erhalten dann nach einer Weile die Rechnung. Die Verbraucherschützer betonen, dass derartige Kaufverträge unzulässig sind. "Die gesetzliche Regelung für Einkäufe im Internet ist eindeutig: Für den Kunden muss unmissverständlich erkennbar sein, dass er mit seinem Klick zahlungspflichtig bestellt", sagt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB.

"Es reicht nicht, die Kosten im Kleingedruckten zu verstecken, wie es diese Routenplaner machen", so Scherer. Hinzu kommt, dass es laut Aussage der Polizei Niedersachsen die betreffende Firma, die im Impressum der Betrugsportals angegeben ist, offiziell im Handelsregister gar nicht gibt. Betroffene haben in dem Fall also noch einmal Glück gehabt.

Allgemein sollten Zahlungsaufforderungen jeglicher Art kritisch gelesen werden und unter Umständen von Experten untersucht werden. Niemals sollten sie unbeachtet unter den Teppich gekehrt werden, damit keine legitimen Forderungen ignoriert werden.

STARTSEITE