Gerade wenn ein verlängertes Wochenende ansteht, denken viele an einen spontanen Kurztrip. Reiseportale kommen einem da scheinbar entgegen, mit verlockenden Angeboten, die manchmal zu gut sind, um wahr zu sein.
Gerade wenn ein verlängertes Wochenende ansteht, denken viele an einen spontanen Kurztrip. Reiseportale kommen einem da scheinbar entgegen, mit verlockenden Angeboten, die manchmal zu gut sind, um wahr zu sein. Verbraucherschützer raten Reisefreudigen daher, auch spontane Reisen mit Bedacht zu buchen, damit die Rechnung nicht die Urlaubsfreude trübt. "Jeder einzelne Buchungsschritt sollte auf versteckte und unvorhergesehene Kosten kontrolliert werden", rät Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Nach einer EU-Verordnung müssen Anbieter den Endpreis für die Reise und alle sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte angeben. Nicht jedes Reiseportal halte sich aber an die gesetzlichen Vorschriften, so die Verbraucherschützerin. "Diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben sollen Urlauber vor Lockangeboten schützen. Reisenden muss es möglich sein, die Preise verschiedener Angebote sinnvoll miteinander zu vergleichen", so die Juristin.
Wenn also bei der kurzentschlossenen Suche nach der Last-Minute-Reise ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das in den meisten Fällen auch. Zweifelhafte Angebote sollten besser umschifft werden, damit der ungetrübten Urlaubsfreude nichts in die Quere kommen kann.