Recht

Kitas und Kündigungsfristen

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 1. Juni 2016, 17:13 Uhr

Wenn Eltern ihre Kleinen in einer Kita anmelden, gelten vertragliche Regelungen und Kündigungsfristen. Sollten sich die Sprösslinge nicht wohl fühlen, ist das ein guter Grund, die Kita zu wechseln. Aber einfach die Zahlung einstellen ist nicht rechtens.


Wenn Eltern ihre Kleinen in einer Kita anmelden, gelten vertragliche Regelungen und Kündigungsfristen. Sollten sich die Sprösslinge nicht wohl fühlen, ist das ein guter Grund, die Kita zu wechseln. Aber einfach die Zahlung einstellen ist nicht rechtens. Für die Tagesstätte ist der aufgegebene Platz ein finanzieller Schaden. So hat der Bundesgerichtshof in einem entsprechenden Fall im Sinne der Betreuer entschieden, dass eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zumutbar sei.

Als ein Elternpaar ihr Kind von einer Kita abgemeldet hatte, stellten sie auch die vereinbarten Zahlungen ein. Die Forderung über 4.000 Euro für Kaution und Schadensersatz akzeptierten sie nicht, so ARAG-Experten. Vor Gericht wurden sie dann zu einer Zahlung von 1.400 Euro verurteilt. Auch Kitas brauchen finanzielle Planungssicherheit, so die Richter (BGH, Az.: III ZR 126/15).

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