Manche Mobilfunkanbieter bitten ihre Kunden nach deren schriftlicher Kündigung um eine telefonische Bestätigung. Verbraucherschützer halten das für unnötig.
Manche Mobilfunkanbieter bitten ihre Kunden nach deren schriftlicher Kündigung um eine telefonische Bestätigung. Verbraucherschützer halten das für unnötig. In vielen Fällen geht es den Anbietern beim "erforderlichen" Telefonat darum, den Kunden von seinem Kündigungsvorhaben abzubringen. Eine Kündigung, so die Verbraucherzentrale NRW, wird aber bereits mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das einzig Wichtige ist demnach, die Kündigungsfrist einzuhalten. Um dies belegen zu können, sollten Verbraucher also die entsprechenden Unterlagen eines Einschreibens oder eines Fax-Sendeberichts aufbewahren.
Nach der Kündigung werden die ehemaligen Kunden womöglich weiterhin vom Anbieter kontaktiert, da die persönlichen Daten noch vorliegen. Die Verbraucherschützer raten deswegen, ein eventuell gegebenes Einverständnis zur Nutzung der persönlichen Daten zu Werbezwecken bei einer Kündigung zu widerrufen beziehungsweise der weiteren Verwendung der Daten zu widersprechen.