Karriere

Karriere beim Staat - Diese Voraussetzungen müssen angehende Beamte erfüllen

Wer träumt nicht von einem Arbeitgeber, der faire Konditionen, eine gute Bezahlung und vor allem einen sicheren Arbeitsplatz bieten kann? Als Staatsdiener arbeiten und dabei alle Vorteile des Beamtentums genießen klingt im ersten Augenblick verlockend. Doch längst nicht jeder potentielle Arbeitnehmer erfüllt die Voraussetzungen, welche der Staat verlangt.

Vorteile nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar

Wer sich verbeamten lassen möchte, dem winken zahlreiche Vorteile, die der entsprechende Arbeitsplatz mit sich bringt. Unter anderem ist es möglich, als Beamter Kredite zu besonders günstigen Konditionen zu bekommen. Weil der Arbeitsplatz sicher ist, wissen Kreditgeber Beamte sehr zu schätzen. Einen Beamtenkredit zu Top Konditionen bei experten-kredite.de ist ausschließlich für die Arbeitnehmer gedacht, die den Weg des Staatsdieners eingeschlagen haben.

Wer glaubt, dass ein Beamter vor allem einen bestimmten Schulabschluss oder Bestnoten vorweisen muss, der täuscht sich. Bevor es überhaupt um derlei Formalitäten geht, steht eine Untersuchung beim Gesundheitsamt an. Hier wird die Tauglichkeit geprüft - ganz ähnlich wie früher beim Antritt des Zivildienstes bzw. des Militärdienstes. Nur wer die Untersuchungen besteht und keine erheblichen körperlichen oder psychischen Einschränkungen hat, kann Beamter werden.

In gesundheitlicher Hinsicht nicht akzeptiert werden neben psychischer Probleme auch Probleme mit der Wirbelsäule und Übergewicht. Ein BMI bis 35 gilt hier als Richtschnur. Generell hängt es vom Einzelfall ab, welche gesundheitlichen Beschwerden noch akzeptiert werden und welche zum Ausschluss führen.

Zuerst nur auf Probe als Beamter tätig

Wer sich erfolgreich beworben hat und alle körperlichen sowie geistigen Voraussetzungen erfüllt, der wird zuerst einmal Beamter auf Probe. Je nach Wirkungskreis dauert dieses "Probearbeiten" zwischen zwei und drei Jahre. Während dieser Zeit müssen sich potenzielle zukünftige Beamte fachlich und menschlich beweisen. Ein Gutachten entscheidet am Ende der Probezeit darüber, ob derjenige wirklich verbeamtet wird. Auch ein weiterer Eignungstest durch den Amtsarzt wird ausdrücklich gefordert. Sind alle Unterlagen, wie das Gutachten, die Bescheinigung des Arztes und das polizeiliche Führungszeugnis eingegangen, steht der Verbeamtung theoretisch nichts mehr im Wege.

Generell sollten Bewerber beachten, dass jedes Bundesland für sich regelt, welche Auflagen erfüllt sein müssen, um sich verbeamten zu lassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte daher stets vor der Bewerbung geprüft werden, welche Regel derzeit im jeweiligen Bundesland vorherrschen. Das Kultusministerium ist in diesem Fall der erste Ansprechpartner und kann die Auskunft erteilen.

Wer die Verbeamtung auf Probe (kurz: BaP) bestanden hat, der kann im Anschluss Beamter auf Lebenszeit (kurz: BaL) werden und darf sich auf einen sicheren und in der Regel fair bezahlten Job freuen. Während der Ausbildung sind Anwärter hingegen Beamter auf Widerruf (kurz: BaW) und profitieren noch nicht von den typischen Vorteilen des Beamtentums.

Diese Wege führen zur Verbeamtung

Generell gibt es vier verschiedene Möglichkeiten, um Beamter zu werden. Unterschieden wird anhand des Alters, des Schulabschlusses und des einwandfreien Führungszeugnisses zwischen verschiedenen Diensten: dem einfachen Dienst, dem mittleren Dienst, dem gehobenen Dienst und dem höheren Dienst. Je nachdem, welche Laufbahn jemand einschlägt, steigt auch die Gehaltsklasse und die Verantwortung sowie der Wirkungskreis. Beim einfachen Dienst arbeiten Menschen in erster Linie auf einer sogenannten arbeitsvorbereitenden Ebene. Der mittlere Dienst übernimmt eine ausführende Rolle. Dem gehobenen Dienst werden vor allem jene Stellen zugeordnet, welche die Leitung von Sachgebieten mit sich bringen. Im höheren Dienst befinden sich die Beamten auf einer leitenden Ebene mit mehr Verantwortung. Sie bekommen aber auch ein höheres Gehalt.

Generell ist innerhalb der vier Stufen jeweils der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und ab der Eben gehobener Dienst ein Fachabitur bzw. - je nach Fachbereich - ein abgeschlossenes Studium notwendig. Wer im höheren Dienst arbeiten möchte, der braucht zwingend ein abgeschlossenes Studium sowie in einigen Fallen mindestens den Mastertitel einer Fachhochschule. Die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Bürgschaft im EU-Ausland sind Pflicht.

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