Gesundheit

Einen Angehörigen pflegen und trotzdem arbeiten

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@ sabinevanerp (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Plötzlich für einen Pflegefall verantwortlich zu sein, dies kann manchmal vollkommen unerwartet passieren. So zum Beispiel dann, wenn der Partner durch einen schweren Unfall nicht mehr in der Lage ist, dass Leben allein zu bewältigen. Doch wie sollen plötzlich Beruf und die Pflegeaufgabe vereint werden?

Menschen, welche die Pflege eines Angehörigen übernehmen, aber dennoch zumindest in Teilzeit weiter arbeiten möchten, haben verschiedene Möglichkeiten. Um welche es sich hierbei genau handelt, dies möchten wir nachfolgend erläutern.

Kurzfristige Arbeitsverhinderung

Wird ein Familienangehöriger plötzlich pflegebedürftig, dann geht es zunächst einmal darum, die häusliche Pflege zu organisieren. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich eine berufliche Auszeit von 10 Tagen zu nehmen. Für diese 10-tägige Auszeit wird das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld gezahlt.

Pflegezeit

Wer ein Familienmitglied in häuslicher Umgebung pflegen möchte, für den besteht die Option, sich eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Diese kann bis zu sechs Monate andauern. Eine Auszeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Arbeit für den vereinbarten Zeitraum komplett ruht oder aber dennoch in Teilzeit gearbeitet wird.

Als Arbeitnehmer ist man jedoch verpflichtet, diese Auszeit dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage im Voraus mitzuteilen. Anspruch auf die Pflegezeit haben Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen angestellt sind, welches mehr als 15 Personen beschäftigt. In kleineren Firmen können diesbezüglich freiwillige Absprachen getroffen werden.

Geht es darum, einen nahestehenden Angehörigen durch die letzte Lebensphase zu begleiten, dann ist es mögliche eine teilweise oder vollständige Auszeit vom Beruf zu nehmen. Diese Auszeit kann bis zu drei Monaten andauern.

Familienpflegezeit

Nicht immer ist die Pflegebedürftigkeit nach einer so kurzen Zeit Geschichte. Bedarf ein naher Angehöriger längere Zeit der häuslichen Pflege, dann hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die sogenannte Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. In einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten kann dann die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden.

Ein Anrecht auf die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit besteht dann, wenn der Arbeitgeber mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Familienpflegezeit muss dem Arbeitnehmer spätestens acht Wochen vor Antritt in schriftlicher Form mitgeteilt werden.

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