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Sicherheit geht vor! Arbeitsschutz für ein gesundes Arbeitsumfeld

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@ Foto von Kateryna Babaieva (CC0-Lizenz)/ pexels.com

Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz sind besonders wichtig, um alle Beteiligten optimal zu schützen. Die Verpflichtung, diese Maßnahmen umzusetzen, liegt beim Arbeitgeber. Aber auch Arbeitnehmer haben Pflichten. Alle Maßnahmen sind umsonst, wenn die Mitarbeiter sich nicht entsprechend verhalten. Um andere Personen nicht zu gefährden und die eigene Gesundheit zu schützen, sind bestimmte Regeln zu beachten.

Gesetzliche Vorschriften

Der Arbeitsschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Diese erhalten die Arbeitskraft und sind menschengerecht gestaltet. Das Ziel ist es, sowohl Arbeitsunfälle vorzubeugen als auch die Gesundheit aller beschäftigten Personen zu schützen. Arbeitssicherheit hingegen ist Teil des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, die Beschäftigten während der Arbeit zu schützen. Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit werden hierbei minimiert. Im Arbeitsschutzgesetz sind alle Dinge geregelt, die mit der Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun haben. Darin werden bestimmte Anforderungen angegeben, die der Arbeitgeber erfüllen muss. Besonders wichtig ist es, dass der Arbeitgeber mögliche Gefahrenquellen erkennt.

Gleichzeitig müssen mögliche Gefahren beseitigt und bereits ergriffene Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Ein wichtiger Punkt ist die Arbeitsplatzgestaltung. Der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass die Arbeit ohne gesundheitliche Gefährdungen ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für die verschiedenen Arbeitsmittel, mit denen die Arbeitnehmer regelmäßig in Kontakt kommen. Um die Sicherheit zu erhöhen, müssen Mitarbeiter genau eingewiesen werden. Da nicht nur körperliche Gefahren auftreten können, sollten in jedem Fall auch psychische Belastungen vermieden werden. Sollten Sie sich beim Thema Arbeitsschutz unsicher sein, hilft Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit weiter.

Notfallmaßnahmen erklären

Selbst wenn Sie alle Sicherheitsmaßnahmen beachten, kann nie vollkommen ausgeschlossen werden, dass im Unternehmen alles sicher ist. Sobald beispielsweise ein Brand ausbricht, müssen alle Betroffenen die Notfallmaßnahmen kennen. Im Alarmplan müssen alle Maßnahmen niedergeschrieben sein, die in Notfällen zu beachten und befolgen sind. Zu den Notfällen gehören Einbrüche, Überfälle, Brände oder Unfälle. In geeigneten Stellen des Unternehmens wird dieser Alarmplan ausgehängt. Dort findet jeder Mitarbeiter schnell alle Informationen. Dieser Plan muss regelmäßig ausgetauscht werden, damit Änderungen aktualisiert werden.

Zum Brandschutz gehören Feuerlöscher und stationäre Brandschutzanlagen. Die Anzahl muss für das gesamte Unternehmen ausreichend sein. Eine Unterweisung und Übung mit den Feuerlöscheinrichtungen wird als Pflicht in den Unternehmen angesehen. Regelmäßig wird eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern für diesen Schritt benötigt. Die Anzahl richtet sich nach der Größe des Unternehmens und nach den besonderen Bedürfnissen der Angestellten. Sollten beispielsweise Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb arbeiten, wird eine größere Zahl von unterwiesenen Mitarbeitern benötigt.

Unternehmen, die beispielsweise in einem großen Gebäude mit vielen Räumen ansässig sind, benötigen einen Flucht- und Rettungsplan. Dazu zählen auch unübersichtliche Gänge, Verkehrswege oder Treppen. In diesen Plänen werden Abläufe und Verhaltensweisen in Notfällen grafisch festgelegt. Betriebsfremde Personen sollten sich ebenfalls anhand der Darstellung leicht orientieren können. Das gilt beispielsweise auch, wenn sie eine andere Sprache sprechen. Während der Unterweisung müssen alle Beteiligten mit diesem Plan vertraut gemacht werden und eine praktische Übung durchführen.

Die Mitarbeiterbeteiligung ist Pflicht

Eine gute Ausstattung und die richtigen Maßnahmen zum Schutz müssen selbstverständlich von den Mitarbeitern beachtet werden. Darauf wird auch im Arbeitsschutzgesetz explizit hingewiesen. Beschäftigte müssen den Anweisungen folgen und die eigene Gesundheit schützen. Das richtige Verhalten dient nicht nur zum eigenen Schutz. Kollegen oder unbeteiligte Außenstehende haben ebenfalls die Gefahr sich zu verletzen, wenn sich nicht an die Vorschriften gehalten wird.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, verstößt gegen die geltenden Gesetze und riskiert eine Abmahnung. Wiederholte Verstöße führen zur Kündigung. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer eigenständig auf den Schutz achten müssen. Dazu zählt die gewissenhafte Verwendung von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht, sobald etwas Defekt ist oder gegen die Arbeitsschutzregeln verstößt.

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