Finanzen

Fördermittel und Steuererleichterungen für gewerbliche Elektroflotten im Überblick

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Image by Goran Horvat from Pixabay

Die Elektromobilität ist längst kein Nischenthema mehr – sie ist in der Mitte der Unternehmenswelt angekommen. Besonders für Gewerbetreibende bietet die Umstellung auf eine Elektroflotte nicht nur ökologische, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Die Kombination aus staatlichen Förderprogrammen, steuerlichen Entlastungen und sinkenden Betriebskosten macht die Investition in eine E-Flotte zunehmend attraktiv. Dennoch bleibt der Überblick über die vielen Unterstützungsangebote für Unternehmen oft eine Herausforderung.

Staatliche Fördermittel: Unterstützung auf Bundes- und Landesebene

Wer mit dem Gedanken spielt, gewerbliche Fahrzeuge durch Elektroautos zu ersetzen, kann von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Diese werden zum Teil auf Bundesebene, zum Teil aber auch von Ländern und Kommunen vergeben.

BAFA-Umweltbonus (bis Ende 2024)

Der Bundesanteil am Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war lange Zeit ein zentrales Instrument zur Förderung von Elektrofahrzeugen. Für gewerbliche Flottenfahrzeuge bis 31. August 2023 war eine Förderung möglich – aktuell ist das Programm für Unternehmen nicht mehr verfügbar, doch ähnliche Programme werden immer wieder überarbeitet oder neu aufgelegt. Wichtig ist daher, Förderfristen und Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen.

Förderung von Ladeinfrastruktur

Unternehmen, die eigene Ladepunkte aufbauen möchten, können über das KfW-Programm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ Zuschüsse beantragen. Gefördert werden:

  • Kauf und Installation von Ladepunkten
  • Netzanschluss und notwendige Nebenarbeiten
  • intelligente Steuerungssysteme

Der Zuschuss beträgt bis zu 900 € pro Ladepunkt und ist nicht rückzahlbar.

Landesprogramme: Regional unterschiedlich

Neben den bundesweiten Maßnahmen bieten viele Bundesländer eigene Programme zur Förderung der gewerblichen Elektromobilität. Beispiele:

  • NRW: Fördermittel für die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten, inklusive Beratung und Ladeinfrastruktur
  • Bayern: Unterstützung bei Flottenumstellung mit Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Berlin: Zuschüsse für Lastenräder, E-Nutzfahrzeuge und Ladeeinrichtungen

Es lohnt sich, gezielt bei der jeweiligen Landesenergieagentur oder dem Wirtschaftsministerium nach aktuellen Förderangeboten zu fragen.

Steuerliche Vorteile: Wenn E-Mobilität zur finanziellen Entlastung wird

Neben direkten Zuschüssen bietet der Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Erleichterungen, die den Betrieb einer Elektroflotte besonders für Unternehmen interessant machen. Diese Vorteile wirken sich über Jahre hinweg positiv auf die Betriebskosten aus.

1 %-Regelung für Dienstwagen

Für rein elektrische Firmenwagen gilt eine reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung:

  • 0,25 % des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen unter 60.000 € Nettolistenpreis
  • 0,5 % des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen über 60.000 €

Das bedeutet: Mitarbeitende, die ein E-Firmenfahrzeug auch privat nutzen dürfen, zahlen deutlich weniger Lohnsteuer.

Kfz-Steuerbefreiung

Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit – für 10 Jahre ab Erstzulassung (bei Zulassung bis Ende 2025). Auch nach Ablauf der zehn Jahre bleibt die Steuerbelastung geringer als bei Verbrennern.

Sonderabschreibungen für Unternehmen

Das Jahressteuergesetz 2020 erlaubt Sonderabschreibungen in Höhe von 50 % im ersten Jahr der Anschaffung von bestimmten elektrischen Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur. Dies führt zu einer direkten steuerlichen Entlastung und kann die Investitionskosten erheblich senken.

Die THG-Prämie: Zusätzliche Einnahmen für jedes E-Fahrzeug

Seit 2022 können auch Unternehmen mit elektrischen Fahrzeugen von der sogenannten THG-Prämie profitieren. Die „Treibhausgas-Minderungsquote“ erlaubt es Besitzern von vollelektrischen Fahrzeugen, eingesparte CO₂-Emissionen zu verkaufen – an Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, CO₂ einzusparen (z. B. Mineralölkonzerne).

So funktioniert’s:

  • Registrierung des E-Fahrzeugs über einen THG-Anbieter
  • Hochladen des Fahrzeugscheins
  • Auszahlung der Prämie – derzeit etwa 100 bis 400 € pro Jahr und Fahrzeug.

Auch gewerbliche Halter dürfen diese Prämie beantragen. Die Erlöse sind steuerpflichtig, dennoch ergibt sich über Jahre hinweg ein nicht zu vernachlässigender Betrag.

Praxistipps zur Beantragung von Fördermitteln

Gerade bei der Vielzahl an Möglichkeiten ist es hilfreich, einen systematischen Überblick über die beantragbaren Programme zu behalten. Folgende Tipps erleichtern den Zugang zu Fördermitteln:

  • Fristen im Blick behalten: Förderprogramme sind oft zeitlich befristet oder werden bei hohem Andrang vorzeitig beendet.
  • Vollständige Unterlagen einreichen: Fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung erheblich.
  • Mehrere Quellen prüfen: Neben Bundesprogrammen auch Länder und Kommunen berücksichtigen.
  • Ladeinfrastruktur nicht vergessen: Auch Wallboxen und Netzanschlüsse sind förderfähig.
  • Spezialisierte Dienstleister nutzen: Viele Anbieter unterstützen bei der THG-Prämie oder der Fördermittelberatung.

Checkliste für Unternehmen:

  • ✅ Ist das gewünschte Fahrzeug in der BAFA-Liste förderfähiger Fahrzeuge enthalten?
  • ✅ Liegt ein Angebot mit konkretem Lieferdatum vor?
  • ✅ Wurde bereits ein THG-Anbieter für die Prämienabwicklung ausgewählt?
  • ✅ Ist der Ladeinfrastruktur-Antrag bei der KfW vorbereitet?
  • ✅ Werden Steuerberater oder Flottenmanager in die Planung einbezogen?

Diese organisatorischen Maßnahmen helfen dabei, keine Förderchance zu verpassen und den bürokratischen Aufwand gering zu halten.Elfen dabei, keine Förderchance zu verpassen und den bürokratischen Aufwand gering zu halten.

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