Als selbstständige Person kommen viele Kosten auf einen zu, die direkt mit der eigenen Arbeit in Verbindung stehen. In jedem Falle müssen dafür selbst die Kosten getragen werden, was besonders zu Anfang eine große Belastung sein kann. Schwierig wird es dann, wenn sich die Nutzung verschiedener Dinge mit dem Privatleben überlappen. Dabei stellen sich viele Selbstständige die Frage, inwiefern man diese Ausgaben bei der Steuererklärung angeben und sich etwas Geld zurückholen kann. Wir schauen uns einige Fälle an, in denen das möglich ist.
Was heißt, etwas von der Steuer abzusetzen?
Grundlegend bezieht sich diese Aussage darauf, die eigenen Geschäftsausgaben mit den Einnahmen zu verrechnen. In der Steuererklärung gibt es dafür eine separate Seite, in denen diese Einkäufe und Ausgaben angegeben und dann später abgezogen werden. Primär gilt das aber nur für Ausgaben, die direkt mit der eigenen Arbeit zusammenhängen und sozusagen eine Investierung ins eigene Unternehmen sind. Wie und ob das nachgewiesen werden muss, hängt immer stark vom Finanzamt ab. Belege sind jedoch mindestens 10 Jahre aufzuheben.
Kosten fürs Heimbüro
Für viele Selbstständige ist das eigene Home Office der primäre Arbeitsplatz, weshalb man hier tatsächlich einige Kosten absetzen kann. Dazu zählen die Miete, Nebenkosten und auch der eigene Internetanschluss. Das gilt natürlich nicht für die gesamten Kosten, jedoch können hier jährlich bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden. Wichtig ist jedoch eine strikte Trennung von betrieblicher und privater Nutzung, was nicht immer ganz so einfach ist. Für das Internet oder Telefon gilt eine Grenze von 20 % oder maximal 20 Euro monatlich.#
Anschaffungen technischer Geräte
Wer selbstständig arbeitet, muss sich ebenfalls um die Anschaffung seiner Arbeitsgeräte kümmern. Dazu zählt in erster Linie ein Computer, aber auch ein möglicher Epson Drucker oder andere Dinge, die zur Bewältigung des Arbeitsalltags benötigt werden.
Solange diese nachweislich für die Arbeit verwendet werden, können solche Einkäufe eigentlich problemlos bei der Steuererklärung angegeben und abgesetzt werden. Dabei handelt es sich aber nur um eine einmalige Entlastung, die im Jahr der Anschaffung angegeben werden muss.
Laufende Kosten
Unter laufende Kosten fallen viele verschiedene Aspekte, die bei der Selbstständigkeit wichtig sind. Und für jede Arbeit können diese extrem verschieden sein. Hierunter fallen beispielsweise Abonnements für verschiedene PC-Software, die direkt in die eigene Arbeit mit einfließen. Auch Kosten und Ausgaben für den allgemeinen Bürobedarf können mit eingerechnet werden. Dazu zählt der Einkauf von neuem Druckerpapier auf Printabout.de, Stifte, Ordner oder auch Tinte für den Drucker.
Tatsächlich dürfen auch Ausgaben für die eigene Weiterbildung abgesetzt werden. Dazu zählen Weiterbildungen, Fortbildungen oder auch einfache Fachliteratur.
Fahrtkosten und Geschäftsreisen
Wer mit dem eigenen PKW unterwegs ist oder geschäftlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist, kann diese ebenfalls steuerlich geltend machen und absetzen. Ausgaben für Hotels zählen auch dazu.
Wie viele Kosten übernommen werden, hängt dabei von der Nutzung ab. Eine grobe Pauschale für ein eigenes Auto beträgt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, ein Fahrzeug kann aber auch zu 100 % dem Geschäft zugeordnet und dadurch komplett abgesetzt werden. Ob eigenes Fahrzeug, Zug, oder Flugzeug – eine richtige Dokumentation mit Quittungen und Tickets ist wichtig, um dem Finanzamt später auch entsprechende Nachweise zu liefern.
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