Nach dem tödlichen Sturz eines 62-jährigen Mannes in den Berliner Teltowkanal hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Der 58-Jährige soll das Opfer bestohlen und anschließend die steile Böschung des Kanals hinuntergestoßen haben.
Nach dem tödlichen Sturz eines 62-jährigen Mannes in den Berliner Teltowkanal hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Der 58-jährige mutmaßliche Täter soll das Opfer am 30. Juni bestohlen und anschließend die steile Böschung des Kanals hinuntergestoßen haben, um die Tat zu verdecken, wie die Anklagebehörde am Dienstag in der Hauptstadt mitteilte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte den 62-jährigen zuvor beim Einkaufen im Supermarkt beobachtet und dabei bemerkt, dass dieser erheblich alkoholisiert war. Er folgte dem Opfer auf dem Heimweg und entriss ihm sein Mobiltelefon und eine Tasche mitsamt Portemonnaie.
Aus Sicht der Anklage stieß er den Mann anschließend die Böschung hinab, um dessen spätere Identifizierung zu verhindern. Dabei soll er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen haben, da aufgrund von dessen Alkoholisierung nicht davon auszugehen war, dass dieser sich würde retten können.
Zeugen hatten den Sturz des Mannes in den Teltowkanal beobachtet und die Rettungskräfte alarmiert. Diese konnten ihn noch leben bergen, kurze Zeit später starb er aber im Krankenhaus.
Der 58-Jährige wurde anhand des noch angeschalteten Mobiltelefons, das er dem Opfer entwendet hatte, identifiziert. Er wurde am Tag nach der Tat festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte muss sich wegen Mordes aus Habgier und in Verdeckungsabsicht sowie wegen räuberischen Diebstahls mit Todesfolge verantworten.