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Tod von Kind bei Schwimmkurs: Bewährungsstrafe für Schwimmlehrerin in Hamburg

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Bahnmarkierungen in Schwimmbad Bild: AFP

Nach dem Tod einer Fünfjährigen bei einem Anfängerschwimmkurs in Hamburg ist eine Schwimmlehrerin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Nach dem Ertrinkungstod einer Fünfjährigen bei einem Seepferdchen-Anfängerschwimmkurs in Hamburg ist eine Schwimmlehrerin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht sprach die 39-Jährige am Donnerstag schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Laut Anklage hatte die Frau die von ihr betreute Gruppe aus den Augen gelassen, während sie sich um ein weinendes Kind kümmerte. In dieser Zeit verlor die Fünfjährige ihre Schwimmhilfe und ging unter. Weder nach der Übung noch beim Verlassen des Beckens zählte sie die Kinder durch. Als sie die Kursleiterin das Fehlen der Fünfjährigen bemerkte, war diese demnach bereits mindestens drei Minuten lang unter Wasser.

Der Vorfall ereignete sich im November 2023 in einem öffentlichen Schwimmbad im Stadtteil Niendorf. Trotz einer umgehend von der Beschuldigten eingeleiteten Reanimationsmaßnahme, die von einem Notarzt fortgesetzt wurde, starb das Kind am darauffolgenden Tag.

Laut Anklage hätte die Schwimmlehrerin während der Betreuung des weinenden Kinds alle anderen Kinder aus dem Wasser schicken müssen, in dem diese nicht mehr stehen konnten. Zumindest aber hätte sie die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitiger überprüfen müssen. Dass sie dies nicht tat, begründete den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung.

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