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Schadenersatz für Wirecard-Aktionäre: Urteil des Bundesgerichtshofs im November

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Wirecard-Hauptsitz in München 2020 Bild: AFP

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag über mögliche Schadenersatzansprüche von Wirecard-Aktionären verhandelt. Das Urteil soll am 13. November verkündet werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag über mögliche Schadenersatzansprüche von Wirecard-Aktionären verhandelt. Nach der Insolvenz des Dax-Unternehmens meldeten sich etwa 50.000 Aktionäre, die insgesamt achteinhalb Milliarden Euro fordern. Die Insolvenzmasse liegt bei nur 650 Millionen Euro, es gibt auch noch weitere Gläubiger. (Az. IX ZR 127/24)

Die Frage ist nun, ob Aktionäre als Gläubiger an der Insolvenzmasse beteiligt werden können. Für weitere Gläubiger würde das bedeuten, dass ihr Anteil schrumpft. Darüber soll der BGH höchstrichterlich entscheiden. In dem Fall, über den in Karlsruhe verhandelt wird, klagte eine Kapitalanlagegesellschaft. Das Urteil soll am 13. November verkündet werden.

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