Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Eilanträge von zwei Syrern ab.
Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nach Angaben vom Mittwoch die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.
In ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.
Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme - würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.
Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, erklärte das Düsseldorfer Gericht nun.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
In der Politik tobt derzeit eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich kürzlich bei einem Besuch in Syrien zurückhaltend über eine mögliche Rückkehr. Diese sei "zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich", weil in Syrien "sehr viel an Infrastruktur" zerstört sei.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederum stellte klar, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und nach dem Ende des Bürgerkriegs auch keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien sehe.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: "Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen." In der Rückkehrfrage gehe es auch um "ein komplexes rechtsstaatliches Verfahren".
